Es gelte, die Vorgaben des Koalitionsvertrags von Union und SPD umzusetzen und die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen voranzubringen, erklärte Claus-Gerhard Bergs, Leiter des Referats WR II 4 im BMUB, am vergangenen Montag auf den 9. Klärschlammtagen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) in Potsdam. Der geplante Ausstieg sei eine rein politische Entscheidung. Fachliche Gründe gebe es hierfür nicht.
Mit Blick auf das bald zehnjährige „Ankündigungsjubiläum“ zur Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) räumte Bergs in Potsdam ein, dass die Novelle nicht zu den politischen Prioritäten der vergangenen Bundesregierungen gehört habe. Auch seien sein Haus und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in der Frage des Ausstiegs aus der Klärschlammdüngung keine treibenden Kräfte gewesen. Nun sei der politische Handlungsdruck jedoch größer, da das Phosphorrecycling in Deutschland an Bedeutung gewonnen habe.
Bergs erinnerte daran, dass Phosphor aus Klärschlamm und Abwasser rechnerisch 50 bis 60 Prozent des Bedarfs der Landwirtschaft an Mineraldüngerphosphor decken könne. Bund, Länder, die Umweltministerkonferenz sowie weitere Bund-Länder-Gremien befürworteten das flächendeckende Phosphorrecycling aus Klärschlamm. Zwar gebe es bei den Rückgewinnungsverfahren noch technische Schwierigkeiten. „Aber es ist der richtige Weg“, unterstrich Bergs. Der Bund wolle eine angemessene Übergangszeit zum Ausstieg aus der Klärschlammdüngung bis zum 1. Januar 2025.
In jedem Fall werden das Phosphorrecycling und das grundsätzliche Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung Bestandteil der novellierten AbfKlärV sein, bestätigte Bergs bisherige Vorankündigungen zur Novelle. Eine separate Verordnung zum Phosphorrecycling ist nicht mehr geplant. Zum Stand des Novellierungsverfahrens erklärte Bergs, es gebe einen ministergebilligten Entwurf, dessen Begründung noch ausgearbeitet werden müsse. Die Erstellung habe sich in erster Linie aus rechtsformalen und weniger aus fachlichen Gründen erheblich in die Länge gezogen. In Kürze werde der Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gehen. Danach soll die Anhörung der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der zu beteiligenden Kreise beginnen. Im Herbst sei die EU-Notifizierung und anschließend die Befassung des Bundeskabinetts geplant.