Das Merkblatt gebe einen Überblick der zahlreichen Desintegrationsverfahren und unterstütze Planer und Betreiber, die verschiedenen Techniken hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Anwendbarkeit unter den Rahmenbedingungen einer konkreten Kläranlage einschätzen zu können. Dabei bilden Fragen der Energieeffizienz und der Wirtschaftlichkeit den Angaben zufolge einen Schwerpunkt des Merkblatts. Darüber hinaus werden Hinweise für den praktischen Betrieb von Anlagen zur Klärschlammdesintegration gegeben.
Die Desintegration hat sich der DWA zufolge in verschiedenen Verfahrensvarianten bereits auf einer Vielzahl von Kläranlagen etabliert. Alle Verfahren zur Desintegration basieren darauf, im Rohschlamm enthaltene Strukturen bzw. Organismen zu zerstören, erläutert die Vereinigung. Dadurch werden die Schlammeigenschaften verändert und die Inhaltsstoffe der Zellen den biochemischen Abbauprozessen der Faulung besser zugänglich gemacht. Meistens sei es das Ziel, den Schlamm weiter zu stabilisieren beziehungsweise zu mineralisieren, sodass eine höhere Biogasausbeute erzielt und die Schlammmasse verringert wird. Darüber hinaus zeige die Desintegration auch in anderen Bereichen positive Effekte, wie beispielsweise bei der Bekämpfung von Schaumproblemen.
Bis Ende Juli besteht nun der DWA zufolge die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem Entwurf des Merkblatts DWA-M 302 „Klärschlammdesintegration“ abzugeben.
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt www.dwa.de/dwadirekt eingesehen werden. Stellungnahmen sind schriftlich und nach Möglichkeit in digitaler Form abzugeben an: DWA-Bundesgeschäftsstelle, Josefine Dahmen, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, E-Mail: dahmen@dwa.de.