Baden-Württembergischer Landtag will früheres Ende der Klärschlammdüngung auf Bundesebene


Für die in der Novelle der Klärschlammverordnung vorgesehene Übergangsfrist hätten Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) und der Ausschuss keinerlei Verständnis, habe der Ausschussvorsitzende Ulrich Müller (CDU) mitgeteilt. Die Abgeordneten seien sich einig, dass Klärschlämme nicht auf Felder und Ackerböden gehörten.


Müller zufolge befasste sich der Ausschuss auf Antrag der Grünen-Fraktion mit der Frage, was mit den Klärschlämmen geschehen solle und wie die darin enthaltenen Phosphate zurück gewonnen werden könnten. Baden-Württemberg sei Vorreiter gewesen, als es darum gegangen sei, nicht mehr mit Klärschlamm zu düngen. Schon Anfang der 2000er Jahre sei es in einem konstruktiven Zusammenwirken von Umwelt- und Landwirtschaftspolitik mit Zustimmung der Bauernverbände und der Kommunen gelungen, aus der Düngung mit Klärschlamm auszusteigen. Heute komme nur noch ein Prozent des Abfallschlamms aus den Kläranlagen auf die Felder, führte Müller aus.


Freilich enthalte der Klärschlamm auch das wichtige und zunehmend knapper werdende Düngemittel Phosphor. Gewinne man es zurück, ließe sich die Hälfte des phosphathaltigen Düngers einsparen. Die Landesregierung habe über erfolgreiche Pilotverfahren berichtet, vor allem in Offenburg, die zunehmend auch großtechnisch eingesetzt werden könnten. „Wir können nicht mit Milliardenaufwand erst Schadstoffe in den Kläranlagen aus dem Wasser holen, um das Konzentrat anschließend gleichmäßig über Äcker und Felder zu verteilen, auf denen unsere Lebensmittel produziert werden“, sagte der Ausschussvorsitzende. Die Bundespolitik sollte sich ein Beispiel an Baden-Württemberg nehmen.