Die Prüfungen würden über den 30. November 2015 hinaus zusätzliche Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Bis zu diesem Datum reicht die derzeitige Genehmigung. Mit der Einleitung des Raumordnungsverfahrens ist zum Jahresbeginn 2016 zu rechnen.
Die Kaliproduktion in Hessen und Thüringen sei in Abhängigkeit von der Wasserführung der Werra dadurch in wenigen Tagen möglicherweise nur noch eingeschränkt gewährleistet, sagte Ralf Diekmann, Geschäftsführer der K+S Kali GmbH. Mit Blick auf die ausstehende Entscheidung über den Versenkantrag komme der von der Genehmigungsbehörde angekündigten Übergangsregelung eine entscheidende Bedeutung bei der Fortführung der Kaliproduktion zu. Sie ersetze aber nicht die beantragte Versenkung bis zum Jahr 2021, da K+S auf diesen Entsorgungsweg bis zur Fertigstellung der Ergänzungsfernleitung an die Oberweser nicht verzichten könne. Von Bedeutung sei es, „dass die Versenkung nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden“ sei, sagte Diekmann.
K+S hatte im April beantragt, bis Ende 2021 pro Jahr durchschnittlich bis zu zwei Millionen Kubikmeter (bisher 4,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr) versenken zu können. Für die Versenkung sollen künftig nur noch die Bohrungen am Standort Hattorf genutzt werden. Nach Angaben des Regierungspräsidiums ist K+S wird in Antragsunterlagen für eine Rohfernleitungsanlage an die Oberweser im Vergleich zu den Unterlagen zur Antragskonferenz vom Februar 2013 auf die von der Raumordnungsbehörde benannten Anforderungen für die Antragsstellung eingegangen. Außerdem seien aktuelle betriebliche Veränderungen und sowie geänderte Rahmenbedingungen eingearbeitet worden. Derzeit werde die Beteiligung seitens der Oberen Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium vorbereitet und dazu auch die Auslegung in den Kreisen und Kommunen terminlich abgestimmt.
Bestandteil des Antrages zur Fortsetzung der Versenkung ist ein von K+S in Zusammenarbeit mit externen Fachbüros entwickeltes dreidimensionales Grundwassermodell. Dieses 3D-Modell bilde auf einer Fläche von rund 1.200 Quadratkilometern die Entwicklung und den Zustand des Grundwassers bis zu einer Tiefe von etwa 1.300 Metern ab. Die Funktionsfähigkeit des 3D-Modells müsse von der Behörde und den damit beauftragten Gutachtern mit der gebotenen Sorgfalt abschließend geprüft werden. Ziel sei es, für unterschiedliche Zeiträume Aussagen über den Verbleib des Salzwassers im Untergrund sowie genaue Prognosen über künftige Entwicklungen abgeben zu können, um nachteilige Auswirkungen der Versenkung auf die Sicherheit des Trinkwassers ausschließen zu können.