1.066 der 1.101 Gemeinden stellten in dem Bundesland (96,8 Prozent) bis 2015 auf die gesplittete Abwassergebühr um, das heißt auf eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit getrennten Gebührenmaßstäben, teilte die Behörde mit. Zum 1. Januar 2010 führten über 600 Gemeinden und zum 1. Januar 2011 weitere annähernd 300 Gemeinden die gesplittete Gebühr ein. Die durchschnittliche Abwassergebühr ging den Angaben zufolge seit 2009 von 2,19 über 1,98 auf 1,92 Euro je Kubikmeter im Jahr 2011 zurück.
Für Haushalte mit höherem Wasserverbrauch, wie zum Beispiel Familien, und für Haushalte im Geschosswohnungsbau ergebe sich aus der gesplitteten Gebühr eine geringere Gebührenbelastung. Dagegen belaste die gesplittete Gebühr Haushalte mit hoher Flächeninanspruchnahme. Dem könnten bauliche Maßnahmen zur Entsiegelung entgegenwirken, weil sie die gebührenwirksame Fläche verkleinern, so die Behörde.
Nur noch in 35 Gemeinden (3,2 Prozent) orientierten sich die Abwassergebühren noch am Trinkwasserverbrauch, heißt es weiter. Sie repräsentieren dem Landesamt zufolge mit insgesamt 163.000 Einwohnern lediglich rund 1,5 Prozent der Bevölkerung des Landes. Während im Jahr 2009 erst 27 Gemeinden (2,5 Prozent) eine Niederschlagswassergebühr erhoben, waren es 2010 bereits 60 Prozent und 2011 rund 85 Prozent der Gemeinden des Landes, so die Statistikbehörde. Ab 2012 war die Umstellung im Land den Angaben zufolge fast flächendeckend vollzogen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte in seinem 2010 ergangenen Urteil die bis dahin weit verbreitete Einheitsgebühr verworfen (Az.: 2 S 2938/08). Der VGH stellte dazu fest, dass der Frischwasserverbrauch keinen verlässlichen Rückschluss darauf zulasse, wie viel Niederschlagswasser von dem betreffenden Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage gelange. Die Streuung der Haushaltsgrößen und der damit einhergehende stark unterschiedliche Frischwasserverbrauch würde bereits im Bereich der Einfamilienhäuser dazu führen, dass etwa Familien mit Kindern gegenüber Einzelpersonen/Kleinhaushalten zu erheblich höheren Gebühren herangezogen würden, obwohl die zu beseitigende Niederschlagsmenge in etwa gleich sei.
Die beiden größten der Gemeinden, die derzeit noch nach der Einheitsgebühr abrechnen, geben der Statistikbehörde zufolge an, für Grundstücke ab 1.000 Kubikmeter Größe eine Pflichtveranlagung zur gesplitteten Abwassergebühr durchzuführen und für alle anderen Grundstücke auf Freiwilligkeit zu setzen. Das Statistische Landesamt erwartet, dass sich die Zahl der über die Einheitsgebühr veranlagenden Gemeinden künftig weiter verringert. So habe die größte dieser Gemeinden angekündigt, die über 81.000 Einwohnern verfüge, die gesplittete Abwassergebühr nicht mehr als Option anzubieten, sondern ab 2017 flächendeckend einzuführen.
Die durchschnittliche Abwassergebühr (gesplittete Gebühr und Einheitsgebühr) liegt in Baden-Württemberg laut Statistischem Landesamt bei 1,94 Euro pro Kubikmeter, die Niederschlagswassergebühr bei 0,46 Euro pro Kubikmeter und die Trinkwassergebühr bei 2,07 Euro pro Kubikmeter. Die durchschnittliche Gebühr für Niederschlagswasser liegt bei 46 Cent pro Kubikmeter. Dabei sei die Spanne ist erheblich; sie liegt den Angaben zufolge zwischen sechs Cent und 1,33 Euro pro Kubikmeter.
Für die Gemeinden mit gesplitteter Abwassergebühr betrage die durchschnittliche 1,93 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser. Auch hier liegen die Extremwerte mit 59 Cent pro Kubikmeter und 5,49 Euro pro Kubikmeter weit auseinander. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Durchschnittsgebühr um einen Cent pro Kubikmeter, und gegenüber 2011, als erstmals die deutliche Mehrzahl der Gemeinden auf die gesplittete Gebühr umgestellt hatte, um acht Cent pro Kubikmeter. Der Abwasserpreis nahm damit im betrachteten Zeitraum in der Größenordnung der allgemeinen Teuerungsrate zu. In den auf Basis der Einheitsgebühr abrechnenden 35 Gemeinden beläuft sich das gewichtete Mittel auf 2,96 Euro Kubikmeter Schmutzwasser und liege damit deutlich höher als bei den Gemeinden mit gesplitteter Abwassergebühr.
Wie es weiter heißt, ging die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr mit einer eine Differenzierung der Gebührenmodelle einher. Im Jahr 2015 erhoben von den 1.066 Gemeinden mit gesplitteter Gebühr 49 Gemeinden, von den 35 Gemeinden mit Einheitsgebühr sechs Gemeinden eine verbrauchsunabhängige Gebühr, die Abwassergrundgebühr, die als zeitbezogener Festbetrag in der Wasserrechnung erscheint. Die durchschnittliche Grundgebühr, gewichtet über die Einwohnerzahl, liegt aktuell bei 3,09 Euro pro Monat. Die Zahl der Gemeinden, die eine Grundgebühr für Abwasser erheben, stieg bis 2009 auf 82 an und ging mit der überwiegenden Abkehr vom Einheitspreis zwischen 2010 und 2015 in der Summe auf 55 zurück.