Der DWA zufolge könnte die Stromerzeugung auf Kläranlagen von derzeit 1,1 auf insgesamt rund drei TWh pro Jahr erhöht werden: bei großen Kläranlagen mit vorhandener Klärgasnutzung durch Effizienzsteigerungen, bei kleinen und mittleren Kläranlagen durch Nachrüstung einer Faulgaserzeugung und der Inbetriebnahme von KWK-Anlagen zur Verwertung des anfallenden Klärgases. Unter den jetzigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen seien derartige Konzepte gerade auch aufgrund der anteiligen Belastung des selbst erzeugten und verbrauchten Stroms mit der EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 vielfach jedoch nur aufgrund einer Förderung des dezentral verbrauchten Stroms durch das KWKG wirtschaftlich umzusetzen.
Die DWA fordert vor diesem Hintergrund unter anderem, die Leistungsgrenze für den KWK-Zuschlag für den Eigenverbrauch auf 250 kWel anzuheben. Auf den Kläranlagen neu errichtete und an die dortigen Leitungen angeschlossene KWK-Anlagen könnten dem Entwurf zufolge zukünftig nur noch dann eine Förderung für den erzeugten KWK-Strom erhalten, wenn ihre elektrische Leistung 50 kW nicht überschreitet. Größere KWK-Anlagen würden nur dann einen KWK-Zuschlag erhalten, wenn sie den KWK-Strom in ein Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen. Anders als bei „stromkostenintensiven Unternehmen“ wird sonstigen, kommunalen Anlagenbetreibern ein Schwellenwert für deren KWK-Anlagen vorgegeben, kritisiert die DWA in der Stellungnahme.
Gerade bei kleinen und mittleren Kläranlagen für 10.000 bis 50.000 Einwohner besteht der DWA zufolge das größte energetische Entwicklungspotenzial beim Ausbau der Faulgaserzeugung und der anschließenden energetischen Verwertung in KWK-Anlagen. Der auf kleinen und mittleren Kläranlagen anfallende Klärschlamm werde überwiegend in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau verwertet. Erfolge auf diesen Kläranlagen keine Faulgaserzeugung, bleibe der Energiegehalt dieser Klärschlämme weitgehend ungenutzt. Werden die Klärschlämme der Verbrennung zugeführt, erfolge dies oft in Anlagen ohne KWK, so dass die enthaltene Energie nicht optimal genutzt werde. Energetisch ist es nach Darstellung der DWA daher sinnvoller, Klärschlämme auf der Kläranlage zu faulen und das dabei entstehende regenerative Klärgas vor Ort in KWK-Anlagen zur Deckung des dort vorhandenen Wärme- und Strombedarfs zu verwerten.
Die DWA weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass Energieversorgungskonzepte für Kläranlagen durch die Politik unter anderem durch die finanzielle Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten gefördert werden. Der Einsatz von KWK-Anlagen zu diesem Zweck sei insbesondere bei kleinen und mittleren Kläranlagen aber erst ab einer elektrischen Leistung von circa 250 kW wirtschaftlich sinnvoll. Zudem erfordere die Umrüstung von Kläranlagen hin zu einer Faulgaserzeugung einen hohen finanziellen Aufwand, der durch die kommunalen Unternehmen oft erst unter Inanspruchnahme von Fördermitteln wirtschaftlich umgesetzt werden könne. Dabei stelle die Förderung des KWKG einen wichtigen Baustein dar, insbesondere seit dem das EEG 2014 den Eigenverbrauch von Strom mit der EEG-Umlage belaste.
Ein KWK-Zuschlag sollte nach den Vorstellungen der DWA auch für KWK-Strom aus modernisierten KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 250 kW gezahlt werden, deren KWK-Strom nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Gerade im Bereich der kommunalen Abwasserentsorgung seien in den vergangenen rund 25 Jahren vermehrt BHKW in der Größenklasse ab 50 bis 250 kWel in Dauerbetrieb genommen worden. Die in diesem Zeitraum in Betrieb genommenen BHKW wiesen mittlerweile vielfach einen erheblich schlechteren elektrischen Wirkungsgrad auf als moderne BHKW.
Vor dem Hintergrund, dass es für die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes unerheblich sei, ob die Einspeisung des KWK-Stroms in ein Netz der allgemeinen Versorgung erfolge, sollte auch die Modernisierung von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 250 kW, deren KWK-Strom nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, gefördert werden, fordert die DWA. Eine solche Förderung würde helfen, durch den Austausch veralteter KWK-Anlagen gegen Modelle neuester Technik die umwelt- und energiepolitisch sinnvolle Strom- und Wärmeerzeugung auf Kläranlagen aus regenerativem Klärgas zu erhalten und gegebenenfalls auszubauen, heißt es in der Stellungnahme.