Erst kürzlich hatte die Qualitätsgemeinschaft für nachhaltige Düngung und Ressourcenschutz (QDR) deutlich gemacht, dass synthetische Polymere die Anforderungen der Düngemittelverordnung erfüllen, und auf eine aktuelle Studie des Fraunhofer-Instituts für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie IME verwiesen, die der Verband der Polymerhersteller Polyelectrolyte Producers Group (PPG) in Auftrag gegeben hat. Wie das BMEL erklärte, habe der Beirat in der Vergangenheit wiederholt Nachfragen zur Abbaubarkeit synthetischer Polymere an die Polymerindustrie gerichtet. Diese habe daraufhin eine Studie in Auftrag gegeben mit dem Ziel, das Abbauverhalten dieser Stoffe weiter aufzuklären.
Düngemittel, die mit solchen Polymeren umhüllt werden, sowie organische Düngemittel, die bei der Abwasserreinigung unter Verwendung von Polymeren entstehen, dürften auch nach dem 1. Januar 2017 in der Landwirtschaft verwendet werden, schlussfolgerte die QDR aus der Studie. Nach geltender Düngemittelverordnung sei ihre Verwendung nur dann noch zulässig, soweit sämtliche Bestandteile und das Endprodukt sich um mindestens 20 Prozent in zwei Jahren abbauen.
Kommunale Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hatten in der Vergangenheit mehrmals darauf hingewiesen, dass laut Düngemittelverordnung der Einsatz synthetischer Polymere ab dem 1. Januar 2017 verboten ist. Weil es bislang keinen vergleichbaren Ersatz für diese zur Entwässerung von Klärschlamm eingesetzten Hilfsmittel gebe, drohe ab dem 1. Januar 2017 der faktische Ausstieg aus der stofflichen Klärschlammverwertung. Daher hatten die Verbände auf eine Klärung der Frage gedrängt.
Im Bereich der Aufbereitungshilfsmittel könnte beispielsweise der Einsatz von Kalk oder biologischen und gut abbaubaren Polymeren (Chitin- oder stärkebasierte Polymere) ebenfalls ein Lösungsweg sein, nannte das BMEL nun gegenüber EUWID eine mögliche Alternative für die Klärschlammentwässerung. Dem Ministerium und dem Wissenschaftlichen Beirat für Düngungsfragen lägen die vollständigen Ergebnisse der PPG-Studie nicht vor. „Insoweit besteht noch keine ausreichende Sicherheit, dass die seitens PPG gemachte Aussage wissenschaftlich valide ist und ob die derzeitigen in der Düngemittelverordnung formulierten Anforderungen damit erfüllt werden können“, so das BMEL.