Demnach hat das Dreierbündnis keine Bestrebungen, die Klärschlammdüngung grundsätzlich zu verbieten. Stattdessen sollen durch die Erarbeitung einer landesweiten Klärschlammstrategie innovative, ökologische und wirtschaftliche Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten von Klärschlamm vorangetrieben werden, um geschlossene und schadstofffreie Stoffkreisläufe zu erreichen. Dabei soll die energetische und landwirtschaftliche Verwertung berücksichtigt werden, heißt es im Koalitionsvertrag.
„Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sind wesentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge“, schreiben die Koalitionäre. Rheinland-Pfalz werde sich auf Bundes- und EU-Ebene gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung und für die Beibehaltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes einsetzen. Zum Schutz der Wasserressourcen bekennt sich die Koalition zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und zur Fortführung des Sechs-Jahres-Programmes zum Gewässerschutz im Rahmen der vorgesehenen Haushaltsmittel. Zudem sollen die Einnahmen aus dem Wassercent weiterhin für Maßnahmen zum Gewässerschutz verwendet werden.
Beim Gewässerschutz will sich die Ampelkoalition im Rahmen der Strategie „Schadstoffe in Rheinland-Pfalz minimieren“ insbesondere dafür einsetzen, die Nährstoff- und chemischen Einträge sowie die Mikroschadstoffbelastung in den Gewässern des Landes zu verringern. Bei der Novelle des Dünge- und Anlagenrechts soll es Regelungen geben, mit denen die Ziele der EU-Nitratrichtlinie unter Berücksichtigung der Belange der bäuerlichen Betriebe und der Vermeidung von Überregulierung erreicht werden.
„Eintragspfade für Schadstoffe – insbesondere auch von Belastungen aus früheren Nutzungen – behalten wir im Auge“, geht aus der Koalitionsvereinbarung weiter hervor. Durch Minderungsstrategien will die Koalition zusammen mit Wirtschaftspartnern dazu beitragen, sauberes Trinkwasser auch in Zukunft sicherzustellen. Mit der „Aktion Blau Plus“ soll die Durchlässigkeit der Gewässer im Land weiterhin verbessert werden.
Den Hochwasserschutz bezeichnet das Dreierbündnis als eine weiterhin zentrale Aufgabe der Landesregierung. Im Sinne eines vorsorgeorientierten Hochwasserschutzes wollen die Koalitionspartner gemeinsam mit den Kommunen und Gewässeranliegern im Rahmen eines Hochwasserrisikomanagements und mithilfe von Hochwasserpartnerschaften unter anderem Rückhaltemaßnahmen, Schutzmaßnahmen und verbesserte Eigenvorsorge weiterentwickeln. „Wir stehen zu den nationalen und internationalen Verpflichtungen und Vereinbarungen zum Hochwasserschutz“, unterstreichen SPD, FDP und Grüne. Hierzu gehöre neben der Gewässerrenaturierung und den Hochwasserpartnerschaften beispielsweise auch der Bau von Hochwasserschutzbauwerken.