Neuer Anlauf von Bayern und Rheinland-Pfalz zur AwSV


Grund für die Verzögerungen bei der Bundesanlagenverordnung sind neue Pflichten für landwirtschaftliche Anlagen. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hatte sein Veto gegen schärfere und damit umstrittene Anforderungen für so genannte „JGS-Anlagen“ (Jauche-, Gülle-, Silagesickersaft-Anlagen) eingelegt und damit die AwSV seit gut zwei Jahren blockiert (u. a. EUWID 39.2014). Mit dem von Bayern und Rheinland-Pfalz am 18. März vorgelegten Antrag – angeblich abgestimmt zwischen Bundesumwelt- und -landwirtschaftsministerium - soll den landwirtschaftlichen Anlagen nun ein weitgehender Bestandsschutz gewährt werden. Etwa entfällt für Bestandsanlagen mit Ausnahme des Verdachts erheblicher oder gefährlicher Mängel grundsätzlich die Sachverständigenprüfpflicht. Allerdings sollen für bestehende Anlagen, die bereits nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften prüfpflichtig waren, diese Prüfpflichten auch weiterhin fortbestehen.

Kleine Anlagen bedürfen weiterhin keiner Leckageerkennung. Dies soll künftig nur für einwandig ausgeführte JGS-Lageranlagen für flüssige allgemein wassergefährdende Stoffe mit einem Gesamtvolumen von mehr als 25 Kubikmetern gelten. Selbst für bestehende Anlagen mit einem Volumen von mehr als 1.500 Kubikmetern, bei denen es etwa aus technischen oder aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht möglich ist, nachträglich ein Leckageerkennungssystem einzubauen, sind Ausnahmen vorgesehen. In diesen Fällen sei der bestmögliche Schutz auch eingehalten, wenn auf andere Weise die Dichtheit der Anlage nachgewiesen wird, beispielsweise durch regelmäßige Messungen der Stauhöhe, Kontrollschächte oder das Aufbringen von Beschichtungen und Dichtungsbahnen.

Nach den Vorstellungen von Bayern und Rheinland-Pfalz soll deren AwSV-Entwurf zeitgleich mit der Novelle des Düngegesetzes (2. Durchgang) und der Neufassung der Düngeverordnung im Bundesrat behandelt werden. Allerdings ist die Stillhaltefrist bei der Notifizierung der Düngeverordnung seitens der EU-Kommission um drei Monate auf den 22. Juni verlängert worden. Auf der Tagesordnung des Bundesrates für die nächste Sitzung am 22. April sucht man die AwSV daher vergeblich.

Nach Ansicht des Maschinen- und Anlagenbaus drängt gleichwohl die Zeit. „Wir brauchen diese Regelung und wir wollen sie so schnell wie möglich, denn unsere Mitgliedsunternehmen und die Dienstleistungsorganisation des VDMA zur Zertifizierung von Fachbetrieben, die FGMA, benötigen Rechtssicherheit. Je schneller - umso besser“, ergänzte Naemi Denz, Geschäftsführerin des VDMA-Ausschusses Umweltpolitik und Mitglied der Hauptgeschäftsführung des VDMA.