Wie der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) in einem Rundschreiben an die Hauptverwaltungsbeamten in seinen Mitgliedskommunen mitteilt, hat sich das Bundesumweltministerium (BMUB) mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) darauf geeinigt, von einer Fristenregelung auf eine Frachtenregelung umzusteigen. Das habe das BMUB in einem Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit der Umweltministerkonferenz (UMK) bekannt gegeben. Das Rundschreiben liegt EUWID vor.
Die derzeit geltende Düngemittelverordnung erlaubt den Einsatz synthetischer Polymere zur Schlammentwässerung nur noch bis zum 31. Dezember 2016. Die neue Frachtenregelung sieht laut NSGB eine Mengenbegrenzung für synthetische Polymere vor, die entweder unbefristet oder zeitlich degressiv gelten soll. Eine entsprechende Änderungsverordnung werde das BMEL sehr zeitnah auf den Weg bringen, zitiert der Verband das BMUB. Aus Sicht der Kommunen müsse eine solche Mengenbegrenzung allerdings sachgerecht vorgenommen werden. Sie dürfe im Ergebnis nicht dazu führen, dass die Verwendung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft dennoch von vornherein ausgeschlossen wird, haben die Kommunalvertreter laut NSGB in dem Gespräch mit der UMK betont.
Weiter teilte der Verband in dem Rundschreiben mit, dass das BMUB derzeit den Entwurf zur Novellierung der Klärschlammverordnung dahingehend überarbeite, dass die Ausnahmeregelungen hinsichtlich der verpflichtenden Phosphorrückgewinnung etwas weiter gefasst werden sollen. So soll es auch für Anlagen der Größenklasse 4 mit einer Kapazität von 10.000 bis 100.000 Einwohnerwerten eine längere Übergangszeit geben. Hinsichtlich der Methoden der Phosphorrückgewinnung sollen alle Verfahren, ganz gleich ob aus dem Abwasser, Klärschlamm oder aus Klärschlammaschen, gleichgewichtet ermöglicht werden, schreibt der NSGB.