BMEL will bisherigen Einsatz synthetischer Polymere noch bis Ende 2018 erlauben


Neben einer Neuregelung der Verwendung von herkömmlichen synthetischen Polymeren als Düngemittel werden mit der Novelle auch alternative Polymere auf Basis von Stärke oder Chitin zugelassen, heißt es im Verordnungsentwurf. Durch die Neuregelung werde insbesondere neueren Erkenntnissen über synthetische Polymere – nicht zuletzt wegen der erheblichen Bedeutung dieser Stoffgruppe für betroffene Wirtschaftskreise – Rechnung getragen. Hierzu will das BMEL die Anforderungen an synthetische Polymere bis zum 31. Dezember 2019 unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse evaluieren.


Dem Entwurf zufolge gelten die als Flockungs- und Konditionierungsmittel verwendeten synthetischen Polymere bis zum 31. Dezember 2018 als Düngemittel. Somit ist eine landwirtschaftliche Verwertung von mit synthetischen Polymeren eingedickten Klärschlämmen bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin möglich. Ab dem 1. Januar 2019 können synthetische Polymere als Flockungs- und Konditionierungsmittel verwendet werden, wenn die hierbei aufgebrachte Menge 45 kg Wirksubstanz je Hektar innerhalb von drei Jahren nicht überschreitet, heißt es im Verordnungsentwurf weiter.


Ursprünglich hatte das BMEL eine kürzere Übergangsfrist vorgesehen, und zwar bis zum 31. Dezember 2017 (EUWID 38.2016). Dies hatten unter anderem die Verbände DWA und VQSD kritisiert (EUWID 43.2016, EUWID 39.2016). Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) hatte sich hingegen für ein Aufbringverbot für polymerhaltige Düngemittel in Wasserschutzgebieten und Einzugsgebieten von Rohwasserentnahmestellen für die Trinkwasserversorgung ausgesprochen (EUWID 42.2016).


Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die kommunalen Spitzenverbände haben Ende September angemahnt, die Vorgaben der DüMV mit denen der ebenfalls in der Novellierung befindlichen Klärschlammverordnung zu synchronisieren und praxiskonform auszugestalten (EUWID 40.2016). Zahlreiche Kommunen und kommunale Unternehmen befänden sich bereits in der Planung und Überarbeitung ihrer Klärschlammentsorgungskonzepte. Für diese Kläranlagenbetreiber seien zusätzliche Investitionen in Übergangslösungen nicht verhältnismäßig, um die geplanten Vorgaben der DüMV in Bezug auf synthetische Polymere zu erfüllen, machten die Verbände deutlich.