UBA regt wegen Einträgen in Kanalsysteme Verbot von Herbiziden im Gartenbereich an


Derartige Einträge seien offensichtlich häufig auf unsachgemäße Anwendungen privater Anwender, etwa den Einsatz auf befestigten Flächen, zurückzuführen. Dem Programm zufolge gilt es, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu minimieren, Risiken zu identifizieren, zu quantifizieren und zu kommunizieren, das Risikomanagement optimieren, unvermeidbare Auswirkungen zu kompensieren und externe Kosten zu internalisieren.

Grundsätzlich stellt das UBA fest, dass die einfachste und wirksamste Maßnahme, um die mit chemischen Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen zu vermeiden, der Verzicht auf den Einsatz bleibe. Dies sollte nach Auffassung des UBA über die Bereiche der Grünpflege im öffentlichen Raum und im privaten Haus- und Kleingarten wo immer möglich auch für Natur- und Trinkwasserschutzgebiete gelten. Das UBA betont, dass dieser Vorschlag im Einklang mit der europäischen Rahmenrichtlinie für den Pestizideinsatz von 2009 (Sustainable Use Directive, SUD) stehe, die eine Minimierung oder ein Verbot der Verwendung von PSM für Naturschutzgebiete und Trinkwasserschutzgebiete durch die Mitgliedstaaten anmahnt. Im deutschen Pflanzenschutzgesetz ist sei aber nicht durch eine bundesweite Regelung umgesetzt; stattdessen seien ermächtige das Pflanzenschutzgesetz die Bundesländer, entsprechende Vorschriften zu erlassen.

Des Weiteren empfiehlt das Umweltbundesamt, die Einhaltung der Anwendungsauflagen von Pflanzenschutzmitteln mit einem wirksamen Kontrollprogramm sicherstellen. Zentrale Bedeutung haben hier nach Auffassung der Behörde die Auflagen, mit denen die Abstände zu angrenzenden Gewässern geregelt werden. Die flächendeckende Anlage dauerhaft natürlich bewachsener Rand- und Pufferstreifen komme zur Reduzierung des Eintrages von Pflanzenschutzmitteln in angrenzende Flächen oder Gewässer sei besonders wichtig. In der Regel sei die Einhaltung dieser Abstandsauflagen aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht nachteilig, da Ertrag und Qualität der Ernte in dem nicht mit PSM behandelten Teil der Anbaufläche geringer ausfallen. „Wie bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr ist daher auch hier zu befürchten: Ohne regelmäßige Kontrolle und die spürbare Ahndung von Verstößen verlieren diese „unbequemen“ Vorschriften ihre Steuerungswirkung und die Zahl der Verstöße steigt“, schreibt das Umweltbundesamt. Ob bzw. inwiefern die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland überwiegend vorschriftsmäßig durchgeführt wird, sei insofern unklar.

Die Ergebnisse der von den Bundesländern durchgeführten Kontrollen würden zwar jährlich im Bericht des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms dokumentiert, erlaubten aber kein abschließendes Fazit in dieser Frage. So lasse der Bericht für das Jahr 2013 erkennen, dass die Kontrollquote insgesamt sehr gering sei. Die Einhaltung der Abstandsauflagen zum Gewässerschutz sei bundesweit auf lediglich 423 Anwendungsflächen von 421 landwirtschaftlichen Betrieben kontrolliert worden. Bezogen auf die Gesamtzahl der deutschen landwirtschaftlichen Betriebe betrug die Kontrollquote somit weniger als ein Prozent, heißt es in der Publikation des UBA. Die wesentliche Ursache für diese geringe Quote sei ganz offensichtlich die unzureichende personelle Ausstattung der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer.

Schließlich gilt es dem UBA zufolge, im Zulassungsverfahren die „blinden Flecken“ und Schwachstellen der Umweltprüfung zu beseitigen. So bestünden große Bewertungsunsicherheiten im Hinblick auf die Frage, inwieweit Ergebnissen aus Modellrechnungen zur Abschätzung der in Boden sowie Grund/Oberflächengewässern erwarteten PSM-Rückstände repräsentativ sind. Eine über die Umweltprüfung im Zulassungsverfah­ren einzelner PSM hinausgehende Herausforderung sieht die Behörde in der Beschreibung der Umweltrisiken und Umwelt­auswirkungen, die aus der Intensität des chemischen Pflanzenschutzes in seiner Gesamtheit in Deutsch­land resultieren. Aktuell gebe es kein systematisches und für Deutschland repräsentatives PSM-spezifisches Monitoring, das sämtliche potenziell betroffenen Umweltbereiche, Ökosysteme und Organismen umfasst, heißt es in der Publikation.  Auch unter dem Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) seien insofern lediglich einzelne, bereits existierende Monitoring-Programme zusammengefasst worden, weshalb das Gesamtbild zu den Umweltauswirkungen des chemischen Pflanzenschutzes in Deutschland derzeit nur unvollständig beschrieben werde.

Hier sieht das UBA deutlichen Verbesserungsbedarf; die Behörde engagiert sich nach eigenen Angaben zum Beispiel mit einem laufenden Forschungsprojekt im Rahmen des NAP darum, die Erarbeitung eines Monitoring-Konzeptes für die Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft voranzubringen. Die Kleingewässer haben den Angaben zufolge den größten Anteil am gesamten Gewässernetz und durch die räumliche Nähe zu den Anwendungsflächen von PSM das höchste  Eintragsrisiko, seien aber in dem nach der WRRL vorgeschriebenen Gewässer-Monitoring derzeit unterrepräsentiert. Weiterhin plant das UBA nach eigenen Angaben die Durchführung eines Forschungsprojektes, um zu überprüfen, inwiefern mittels integriertem Monitoring eine bessere Beschreibung der ökologischen Auswirkungen des chemischen Pflanzenschutzes möglich sei. Integriertes Monitoring bedeutet, dass sowohl das Verhalten und die Verteilung der PSM bzw. der PSM-Rückstände in der Umwelt, als auch resultierende Effekte auf Organismen, Ökosysteme und ökologische Prozesse erfasst werden. Diese parallele Erfassung ist erforderlich, um den spezifischen Beitrag des Pflanzenschutzes an Veränderungen des Umweltzustandes identifizieren zu können.

Die UBA-Position „Fünf-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz“ ist auf der UBA-Internetseite www.umweltbundesamt.de in der Rubrik „Publikationen“ zu finden.