Die Wasserversorger würden das höhere Entgelt auf die Trinkwasserkosten umlegen, wobei die finanzielle Belastung der Bürger durch das Wasserentnahmeentgelt (WEE) aber äußerst gering sei. Das Wasserentnahmeentgelt eines Zwei-Personen-Haushalts betrage – bereits die neuen Grundwasserentgelte zugrunde gelegt – mit 7,50 Euro statt bisher 3,75 Euro pro Jahr durchschnittlich weniger als fünf Prozent seiner jährlichen Trinkwasserausgaben, so das Ministerium. Auf einen Liter Wasser gerechnet betrage das WEE 0,01 Cent. Die jährlichen Trinkwasserausgaben eines Zwei-Personen-Haushalts in Mecklenburg-Vorpommern schwanken den Angaben zufolge zwischen circa 120 Euro und ca. 250 Euro. Damit gebe ein Bürger in dem Bundesland täglich circa 25 Cent für Trinkwasser aus. „Würde er seinen ernährungswissenschaftlich empfohlenen Flüssigkeitsbedarf von 1,5 Litern pro Tag ausschließlich aus Trinkwasser decken, würde dies mit nicht einmal mit einem Euro pro Jahr zu Buche schlagen.
Das neue Gesetz war im Dezember mit dem Haushalt für 2016/17 vom Landtag beschlossen worden und ist seit dem 1. Januar wirksam. Da die Entgelte rückwirkend nach realem Verbrauch erhoben werden, fallen die höheren Kosten aber erstmals 2017 an. In Mecklenburg-Vorpommern wird nach Angaben des Ministeriums Trinkwasser zu etwa 80 Prozent aus Grundwasser gewonnen. Der Rest stammt aus Oberflächenwasser, für das ein Entgeltsatz zwei Cent beträgt.
Der überwiegende Anteil des Aufkommens aus dem Wasserentnahmeentgelt kommt nach Angaben des Ministeriums mit 80 Prozent aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Der Anteil der gewerblichen Wirtschaft liege bei circa 20 Prozent. Davon wiederum erfolge nur ein Teil der Nutzungen aus dem Grundwasser. Die Erhöhung des Grundwasserentgelts führt daher dem Umweltministerium zufolge auch zu keiner signifikanten Belastung der Unternehmen in dem Bundesland.
Das Land rechnet ab 2017 mit Einnahmen von jährlich etwa zehn Millionen Euro. Die bisherigen Einnahmen aus dem WEE in M-V sind nach Angaben des Ministeriums mit jährlich bis zu fünf Millionen Euro im Vergleich zu anderen Bundesländern gering. In Brandenburg betrage das Aufkommen rund 20 Millionen Euro im Jahr und in Nordrhein-Westfalen mehr als 100 Millionen Euro. Das WEE ist zweckgebunden: nach dem Landeswassergesetz darf es nur zugunsten der Verbesserung der Gewässergüte und zur Unterhaltung der Gewässer verwendet werden.
Mehreinnahmen sind dem Ministerium zufolge erforderlich, um auch zukünftig Vorhaben des Gewässerschutzes und zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im erforderlichen Umfang finanziert werden können. So würden oftmals angrenzenden Flächen benötigt, um begradigte und ausgebaute Gewässer wieder in einen naturnahen Zustand zu versetzen. Unter anderem sei vorgesehen, mit den Mehreinnahmen bundeseigene Flächen entlang von Flüssen wie Elde, Warnow oder Peene zu erwerben, die für Gewässerschutzvorhaben geeignet wären, andernfalls aber privatisiert und damit einem direkten Zugriff durch das Land entfallen würden. Insgesamt handle es sich um rund 2300 Hektar. Die Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium stehen laut Backhaus kurz vor dem Abschluss. Er rechne zu Jahresbeginn mit einer Einigung.
Das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass ein Wasserentnahmeentgelt beziehungsweise Wassercent genannt in 13 der 16 Bundesländer erhoben wird. Anders als die bundeseinheitliche Abwasserabgabe sei das WEE von den Ländern sehr unterschiedlich ausgestaltet worden: Die Entgeltsätze für die öffentliche Wasserversorgung aus dem Grundwasser schwanken den Angaben zufolge von 1,5 Cent pro Kubikmeter in Sachsen, 10 Cent pro Kubikmeter in Brandenburg bis 31 Cent pro Kubikmeter in Berlin. Insgesamt sei das Entgelt derzeit in acht der 13 Bundesländer höher als in Mecklenburg-Vorpommern.