Das Gesetz setzt die EU-Kostensenkungsrichtlinie in nationales Recht um. So sollen die Kosten für den Auf- und Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze gesenkt und der flächendeckende nachhaltige Ausbau erleichtert werden. Zudem werden mit dem Gesetz unter anderem Transparenzverpflichtungen und Mitnutzungsansprüche in öffentlichen Versorgungsnetzen geschaffen. Ein möglicher Anspruch auf Verlegung von Breitbandkabeln trifft demnach auch den Wassersektor: Während Trinkwasserleitungen von der Mitnutzung ausgenommen sind, könnte die Kanalisation künftig für den Breitbandausbau genutzt werden. Der Bundesrat und die Verbände BDEW, DWA und AöW hatten dies zuletzt abgelehnt.
Nach §77g DigiNetzG können Betreiber einer Infrastruktur die Verlegung von Kabeln in dieser Infrastruktur ablehnen, wenn dadurch die Integrität oder Sicherheit bereits bestehender öffentlicher Versorgungsnetze und insbesondere nationaler kritischer Infrastrukturen gefährdet wird. „Bei kritischen Infrastrukturen liegen konkrete Anhaltspunkte für eine solche Gefährdung vor, soweit von dem Antrag Teile einer kritischen Infrastruktur, insbesondere die Informationstechnik kritischer Infrastrukturen, betroffen sind, die nachweislich besonders schutzbedürftig und für die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur maßgeblich sind, und der Betreiber die Mitnutzung im Rahmen der ihm durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes auferlegten Schutzpflichten nicht durch verhältnismäßige Maßnahmen ermöglichen kann“, heißt es in der verabschiedeten Version des Gesetzes.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert, die Gründe für die Ablehnung einer Mitnutzung flexibel zu gestalten. Sie dürften im Gesetz nicht abschließend beschrieben werden, da es bislang keine umfassenden Erfahrungen mit Mitnutzungen gebe, teilte der Verband mit. Es sei bedauerlich, dass der Bundestag dieser Argumentation bislang nicht gefolgt sei, obwohl auch der Bundesrat dies gefordert hatte. „Hier setzen wir darauf, dass die Bundesländer an ihrer Position auch im weiteren Verfahren festhalten“, erklärte der VKU.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag kritisierte am DigiNetzG, dass die Interessen der Versorgungsunternehmen zu sehr außen vor blieben. „Wenn in Zukunft zum Beispiel Reparaturarbeiten teurer werden, weil man auf mitverlegte Telekommunikationsleitungen Rücksicht nehmen muss, darf das nicht zulasten der Kommunen gehen“, forderte die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner. Mehrkosten müssten von denen übernommen werden, die sie verursachen. Allgemein seien die Kosten für Länder, Kommunen und Versorgungsunternehmen nicht klar spezifiziert, bemängelte Rößner. Die Mitverlegung dürfe nicht einseitig zu deren Lasten gehen. „Die Telekommunikationsunternehmen müssen ausdrücklich zum Ersatz sämtlicher Erschwerniskosten verpflichtet werden, die im Zusammenhang mit Mitnutzungen entstehen“, so die Grünen-Politikerin.
Die Linksfraktion äußerte sich skeptisch zu der im Gesetz vorgesehenen Streitbeilegung durch die Bundesnetzagentur. Es würden zwar 29 neue Stellen eingerichtet, die die neuen Aufgaben bewältigen sollen, sagte Herbert Behrens von der Fraktion Die Linke. Die Bundesnetzagentur verfüge auch über das Fachwissen im Bereich der Telekommunikation, räumte er ein. „Aber in Hinblick auf Straßen, Abwasserkanäle und Gasleitungen ist das nicht sicher. Und dann zügig und kompetent Entscheidungen bei Konflikten zu finden, ist ausgesprochen schwierig“, kritisierte er.