„Geplante Steuerbelastung für Klärgas gefährdet BHKW der Abwasserentsorger“


Seit Jahrzehnten setzen die Abwasserentsorger das bei der Klärschlammaufbereitung anfallende Klärgas in Blockheizkraftwerken ein und nutzen es zur Eigenstromversorgung. Die jetzt vorgesehenen Regelungen, die derzeit zwischen den Bundesministerien beraten werden, würden die Wirtschaftlichkeit von Anlagen in nahezu allen großen Städten Deutschlands gefährden, sagte Simon.

Strom aus Klärgas ist bislang von der Stromsteuer befreit, sofern es für den Eigenverbrauch genutzt wird. Das Bundesfinanzministerium will Steuererleichterungen für Blockheizkraftwerke zukünftig nur noch für Anlagen bis zu einer Leistungsgrenze von einem Megawatt gewähren und dies über eine Mengenbegrenzung auch noch stark einschränken. Der Weg zu einer energieautarken Kläranlage, der im Rahmen der Energiewende und aus Effizienzgründen richtig sei, werde mit den Plänen verbaut, kritisierte Simon. Der BDEW fordert, die Grenze, ab der Blockheizkraftwerke Steuererleichterungen erhalten, wieder auf zwei Megawatt anzuheben und auch von der vorgesehenen Mengenbegrenzung abzusehen.

„Die Pläne der Politik würden auch der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung zuwider laufen: Die jetzigen Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums bieten alle Anreize dafür, dass in deutschen Städten wieder Flammen in den Himmel lodern, um das Klärgas zu verbrennen, anstatt es sinnvoll in Blockheizkraftwerken zu nutzen. Wir fordern das Bundesfinanzministerium deshalb auf, sich den Argumenten von Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium anzuschließen und die jetzigen Vorschläge anzupassen“, sagte Simon.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 18/8721) von Ende Juni hervorgeht, verzögert sich die Ressortabstimmung des Referentenentwurfs zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes (Drucksache 18/8721). Ursprünglich sollte sie bis Ende Mai abgeschlossen sein, sie dauere aber immer noch an. Nach Ansicht der grünen Bundestagsfraktion hätte die Novelle unter anderem gravierende Folgen für den Einsatz insbesondere von Photovoltaikanlagen sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) zur Erzeugung von Eigenstrom. Die Regierung rechtfertigt den Entwurf damit, dass das EEG eine Vollkostenförderung darstellt, neben der keine weiteren Betriebsbeihilfen gewährt werden dürfen.

In der Kleinen Anfrage interessierte sich die grüne Bundestagsfraktion zudem für den Grund dafür, die Entscheidung darüber, Stromspeicher als Teil des Netzes einzustufen, durch eine Verordnungsermächtigung auf das Hauptzollamt zu übertragen. Die Regierung antwortet darauf, dass eine Übertragung einer Verordnungsermächtigung auf das Hauptzollamt nicht stattfinden soll. Sofern die in § 5 Absatz 3 StromStG-E genannten Kriterien erfüllt sind, sehe der Entwurf vor, dass das Hauptzollamt auf Antrag zulässt, dass stationäre Batteriespeicher als Teile des Versorgungsnetzes gelten. Die strom- und energierechtliche Beurteilung von Power-to-Gas-Anlagen hänge vom Einzelfall ab.