DWA: Klärschlammdüngung unter Einsatz synthetischer Polymere weiterhin möglich


Das betont die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und verweist auf eine Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums, die in einem aktuellen Rundbrief des DWA-Landesverbands Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland veröffentlicht wurde. Demnach sichern Hersteller von kationischen Polyacrylamiden die Einhaltung der Anforderungen der Düngemittelverordnung zu und weisen dies auch in den Sicherheitsdatenblättern aus.


Die geltende Regelung der Düngemittelverordnung (DüMV) sieht vor, dass ab dem Jahr 2017 synthetische Polymere bei der Herstellung von Düngemitteln nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn sie sich in zwei Jahren mindestens um 20 Prozent abbauen, so die DWA. Bisher lagen zum Abbauverhalten von Polymeren in Böden keine ausreichenden Kenntnisse vor. Der Verband der Polymerhersteller PPG hatte daraufhin das Fraunhofer Institut für Molekularbiologie IME mit einer Studie zum Abbauverhalten von Polyacrylamiden beauftragt. Den Untersuchungsergebnissen zufolge werden diese eindeutig im Boden abgebaut, so dass sie die in der DüMV geforderte Abbaurate einhalten (EUWID 13.2016).


Kläranlagenbetreiber, die ihre Schlämme bodenbezogen verwerten, haben als Hersteller und Inverkehrbringer eines Düngemittels die Garantenstellung für die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorgaben inne, unterstreicht die DWA. Dieser Verantwortung würden sie gerecht, wenn sie die Polymere einsetzen, für die die Hersteller die Abbaubarkeit zusichern und in den Sicherheitsdatenblättern die Einhaltung der Vorgaben der DüMV ausweisen. Dies gelte so lange, bis keine neuen Erkenntnisse oder grundlegend neuen Forschungsergebnisse zu einer anderen Beurteilung führen.


„Auf zugesicherte Eigenschaften von Produkten ihrer Vorlieferanten können Hersteller von Düngemitteln im Grundsatz vertrauen“, erklärte auch das rheinland-pfälzische Umweltministerium im DWA-Rundbrief. Dieses Vertrauen könne so lange gelten, bis es durch öffentlich zugängliche Informationen oder durch Verlautbarung der zuständigen Behörde erschüttert wird. Wie berichtet, hatte der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen auf seiner letzten Sitzung im Februar die Empfehlung beschlossen, dass synthetische Polymere als Bodenhilfsmittel, Anwendungshilfsmittel und Aufbereitungshilfsmittel künftig im Wesentlichen über eine maximal erlaubte Aufwandmenge begrenzt werden sollen (EUWID 14.2016). „Ob der Gesetzgeber diese Empfehlung in der angekündigten Novellierung der Düngemittelverordnung aufgreifen wird, ist offen“, erklärte die DWA.