DWA äußert sich kritisch zur Mitnutzung der Kanalisation für den Breitbandausbau


Diese Ansicht vertritt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG). Der Verband stellt daher hohe technische Anforderungen an die Verlegung von Kabeln in der Kanalisation, damit Betrieb und Unterhalt der vorhandenen Infrastruktur nicht beeinträchtigt werden.


Das Bundeskabinett hatte Ende Januar 2016 den Entwurf des DigiNetzG verabschiedet und in das weitere Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Wie die DWA aktuell mitteilte, könnten Kabel in Abwasserleitungen zu Problemen beim Betrieb und der Sanierung der Kanalisation führen. Die Folge können zusätzliche finanzielle Belastungen für die Kanalnetzbetreiber und damit für die Bürger als deren Nutzer sein, warnt der Verband. Kosten, die eigentlich die Kabelnetzbetreiber für den Ausbau ihrer Netze tragen müssen, wären dann auf die Bürger umverteilt. Initiativen zum Kabeleinbau in Abwasserrohren müssen daher fachlich kritisch bewertet werden, insbesondere bezüglich gesamtwirtschaftlicher finanzieller Vorteile.


Die DWA weist darauf hin, dass die sichere Abwasserbeseitigung nach geltendem Recht eine hoheitliche Aufgabe ist, bei deren Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflichtige nicht beeinträchtigt werden dürfe und die er uneingeschränkt wahrnehmen müsse. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf müsse der Abwasserbetrieb jedoch den Nachweis bringen, wieso die Einbringung von Kabeln in einen Kanal im konkreten Fall nicht möglich ist. Diese Beweislastverschiebung bevorteilt nach Ansicht der DWA die Telekommunikationsnetzbetreiber und berücksichtigt die Abwasserbeseitigungspflicht nicht ausreichend.


„Es ist sicherzustellen, dass alle Kosten und Folgekosten, die aufgrund der Kabeleinbringung in die Abwasserleitungen zusätzlich entstehen, von den Kabelnetzbetreibern zu tragen sind“, fordert die DWA. Eine Quersubventionierung des Breitbandkabelausbaus durch die Abwasserentgelte sei nicht zulässig. Höhere Kosten durch Kabel in Kanalrohren könnten für die Kanalisationsbetreiber zum Beispiel bei der regelmäßigen Reinigung und Inspektion sowie bei der Sanierung entstehen.