Kommission sieht weiteren Handlungsbedarf bei kommunaler Abwasserentsorgung


In dem im Jahr 2013 erschienenen siebten Umsetzungsbericht, der den Zeitraum 2009/2010 erfasst hatte, lag die Erfüllungsquote noch bei 94 Prozent. In 20 Mitgliedstaaten liegt die Einhaltungsquote dem aktuellen Bericht zufolge bei 100 Prozent.

Damit die Vorgaben der Richtlinie umfassend erfüllt werden können, müssen dem Bericht zufolge Abwässer in der Größenordnung von elf Millionen Einwohnerwerten (EW) angeschlossen und behandelt oder durch individuelle oder andere geeignete Systeme (IGS) behandelt werden, was einem Anteil von zwei Prozent an den gesamten, rund 500 Millionen EW bedeute. Einer Zweitbehandlung müsste 48 Mio. EW (9 Prozent) des bereits angeschlossenen kommunalen Abwassers unterzogen werden, und 39 Millionen EW (12 Prozent) des bereits angeschlossenen kommunalen Abwassers müssten weiter gehend behandelt werden.

Alle Mitgliedstaaten bis auf Bulgarien haben den Angaben zufolge entweder das zuvor erreichte Niveau gehalten oder haben sich gegenüber früheren Werten verbessert. Nur Bulgarien und Slowenien wiesen noch Einhaltungsquoten unter 60 Prozent auf. Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei sammeln dem Bericht zufolge nach wie vor nur einen Teil der Abwässer und  wenden zu einem relativ hohen Anteil - über 20 Prozent – individuelle oder IGS an.

Einer Zweitbehandlung im Einklang mit den Bestimmungen der Abwasserrichtlinie wurden 92 Prozent der Abwässer in der EU zugeführt; dies sind gegenüber dem Wert im vorangegangenen Bericht 10 Prozentpunkte mehr. Sechzehn Mitgliedstaaten erreichten eine Einhaltungsquote von 90 bis 100 Prozent, weitere fünf – Zypern, Tschechien, Spanien, Frankreich und Portugal  - kamen auf 50 bis 90 Prozent und Bulgarien, Malta und Slowenien wiesen noch niedrigere Werte auf. Obwohl die neuen EU-Mitgliedstaaten, die sogenannte EU-13,  mit ihrer Einhaltungsquote von insgesamt 68 Prozent noch zurückliegen, verzeichnet die Kommission im Vergleich zum vorigen Bericht eine deutliche Verbesserung: Damals wurden den Angaben zufolge nur 39 Prozent der Abwässer einer geeigneten Zweitbehandlung zugeführt. Die Länder der EU-13 haben insgesamt nur einen Anteil von 14 Prozent an der jährlichen Schadstofffracht der EU.

Wie es in dem Bericht weiter heißt, sind derzeit nahezu 75 Prozent des Hoheitsgebiets der EU als empfindliche Gebiete ausgewiesen. Dabei hätten 15 Mitgliedstaaten ihr gesamtes Hoheitsgebiet entsprechend ausgewiesen, während 13 Mitgliedstaaten nur bestimmte Gewässer als „empfindlich“ angeben. Ungarn und Slowenien hätten sich verpflichtet, künftig eine weitergehende Behandlung in dem Teil ihres Hoheitsgebietes durchzuführen, der sich im Einzugsgebiet der Donau befindet und in den entsprechenden Beitrittsverträgen nicht bei diesen Pflichten zur Abwasserbehandlung berücksichtigt worden war. Mit einer Einhaltungsquote von insgesamt 88 Prozent sei hier eine erhebliche Verbesserung um 11 Prozentpunkte seit dem vorigen Bericht zu verzeichnen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung der weitergehenden Behandlung in EU-13-Mitgliedstaaten liege die durchschnittliche Einhaltungsquote in diesen Staaten jedoch bei 32 Prozent, heißt es weiter. Insgesamt erreichten neun Mitgliedstaaten Werte unter 50 Prozent, und weitere vier wiesen dem Bericht zufolge Werte im Bereich 50 bis 90 Prozent auf. Positiv sei zu vermerken ist, dass zwölf Länder Einhaltungsquoten von 90 bis 100 Prozent erzielt hätten. Zu den Schwierigkeiten, die Vorgeben in dem Bereich umfassend einzuhalten, zählen dem Bericht zufolge der hohe Investitionsbedarf, die Mobilisierung der notwendigen Mittel sowie langwierige und komplizierte Verfahren für die Errichtung der neuen und Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur.