Für die Errichtung des Erdbeckens hatte die SGD Nord Schutzauflagen gemacht, die dem Grundwasserschutz dienen sollten, da das Becken in der Wasserschutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Kruft liegt. Die Überprüfung der Untergrundvergütung der Basisabdichtung habe ergeben, dass die geforderten Qualitätsanforderungen nicht eingehalten wurden. Damit sei eine wesentliche Barriere zum Schutz der Trinkwassergewinnung nicht gegeben. Der Inbetriebnahme des Beckens habe daher nicht zugestimmt werden können.
Bei der Beurteilung der Situation sei berücksichtigt worden, so die SGD Nord, dass ihr bereits Ende April seitens der Verbandsgemeinde Mendig ein Alternativkonzept zur Abwasserbeseitigung vorgestellt wurde, dass ohne die Errichtung des Erdbeckens auskommt. Dem Festivalbetrieb stehe demnach nichts im Wege.