Nach jahrelanger Auseinandersetzung hat das BMF ein Anwendungsschreiben zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG mittels eines Blockheizkraftwerks herausgegeben. Die Regelungen des Anwendungserlasses entsprechen weitgehend den bislang geltenden Grundsätzen. Die Übergangsregelungen sind praxistauglich. >>> Zur Seite