Novelle der Klärschlammverordnung derzeit im Notifizierungsverfahren


Das gab der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in der vergangenen Woche bekannt. Nach Ende der Stillhaltefrist am 27. Dezember 2016 soll der Entwurf der Klärschlammverordnung in das parlamentarische Verfahren und in den Bundesrat gehen.


Die Änderungen an der Verordnung sähen vor, dass Kläranlagen der Größenklasse 5 zwölf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung Klärschlamm verbrennen und den darin enthaltenen Phosphor zurückgewinnen müssen. Für Anlagen mit einem Einwohnerwert zwischen 50.000 und 100.000 sollen diese Bestimmungen 15 Jahre nach Inkrafttreten gelten, so der Verband kommunaler Unternehmen.