Um die tatsächliche Abbaubarkeit synthetischer Polymere besser beurteilen und die gegebenenfalls notwendige Frachtenregelung umsetzen zu können, sollte die Frist bis zum 31. Dezember 2019 verlängert werden. Das schreibt die DWA in einer Stellungnahme zur Novelle der Düngemittelverordnung (DüMV). Der Verordnungsentwurf sieht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 vor.
Die DWA weist auf die Studie des Fraunhofer-Instituts für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie (IME) hin, wonach die untersuchten Polymere sich zu mindestens 20 Prozent in zwei Jahren abbauen. „Wir gehen davon aus, dass die Ergebnisse der Versuche nach Veröffentlichung in den Fachkreisen intensiv diskutiert werden“, heißt es in der Stellungnahme. Sollte jedoch entgegen dem aktuellen Kenntnisstand, der auf den Versuchen des IME beruhe, die Abbaubarkeit entsprechend der DüMV nicht als gegeben angesehen werden, müssten Kläranlagenbetreiber die Frachtenregelung kurzfristig umsetzen. Für entsprechende Umstellungen und Umrüstungen der Anlagentechnik wäre die Zeitspanne der bisher vorgesehenen Übergangsfrist nicht ausreichend, stellt die Vereinigung klar.
Grundsätzlich unterstütze die DWA die ergänzende Einführung einer Frachtenregelung für solche synthetische Polymere, deren Abbaubarkeit entsprechend den geltenden Vorgaben der DüMV nicht belegt ist. Zudem sei die Klarstellung zu begrüßen, dass sich die im Rahmen der vorgesehenen Frachtenregelung einzuhaltenden Mengen auf die polymere Wirksubstanz beziehen und die zulässige Fracht durch mehrere Düngegaben auf die landwirtschaftliche Fläche ausgebracht werden kann.
Auf Kläranlagen kann durchschnittlich für die Entwässerung und Eindickung von Klärschlamm von einem Einsatz von insgesamt ca. 20 kg polymerer Wirksubstanz je Tonne Klärschlammtrockenmasse (WS/MgTM) ausgegangen werden, führt die DWA weiter aus. Wird bei der Düngung die nach Klärschlammverordnung (AbfKlärV) geltende Ausbringungsmenge von fünf Tonnen im Durchschnitt eines Drei-Jahres-Zeitraumes (Mg/ha*3a) ausgeschöpft, resultiere aus einer entsprechenden Klärschlammgabe mit obigem Durchschnittswert für den Polymereinsatz zunächst eine Fracht von 100 kg WS/ha*3a.
Aus Sicht der DWA ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Einsatz von Düngemitteln entsprechend dem Düngebedarf der angebauten Kulturen zu begrenzen ist, um Belastungen von Boden und Grundwasser zu minimieren. Bei einer fachgerechten Düngung mit Klärschlamm liege die Aufbringungsmenge durchschnittlich - je nach Nährstoffgehalt des Klärschlamms und Düngebedarf der Kultur - bei ca. 3,5 MgTM/ha*3 a. Hieraus resultiere eine Fracht an polymerer Wirksubstanz von 70 kg WS/ha*3a. Durch Maßnahmen zur weiteren Optimierung des Polymereinsatzes hält die Vereinigung es für möglich, diese Fracht bis auf 60 kg/ha*3a zu reduzieren.
Die DWA spricht sich daher dafür aus, die im Entwurf vorgeschlagenen Fracht von 45 kg/ha*3a auf 60 kg/ha*3a anzuheben. Dies geschehe insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass sich sonst Konflikte mit den Zielen einer Phosphorrückgewinnung ergäben, wenn sich aufgrund der Frachtenregelung für synthetische Polymere deren mögliche Einsatzmenge zu stark vermindert.
Darüber hinaus begrüßt die Vereinigung die Aufnahme von Polymeren auf Basis von Chitin und Stärke in die DüMV. Dadurch sei deren Status geklärt, schreibt die DWA in ihrer Stellungnahme. Für diese Produkte bestünden daher unter rechtlichen Aspekten keine Barrieren für deren Marktzugang mehr. Unter technischen Gesichtspunkten ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich diese Produkte bisher noch nicht großtechnisch und im Dauerbetrieb bewährt haben und bisherige Erfahrungen sich vor allem auf Ergebnisse von Pilotstudien sowie auf von Herstellern durchgeführte Testläufe beziehen, merkt der Verband an.
Eine Substitution durch biologisch abbaubare Ersatzstoffe auf Basis von Stärke oder Chitin sei bisher im Wesentlichen nur bei der Eindickung erfolgreich getestet worden. Praxisversuche hätten gezeigt, dass zudem im Vergleich zum Einsatz synthetischer Polymere in der Regel erheblich größere Mengen Wirksubstanz (bis zur dreifachen Menge) erforderlich seien. Gleichzeitig könne sich die Durchsatzleistung der Aggregate um bis zu 50 Prozent vermindern, unterstreicht die DWA.