BilRUG erfordert keine Änderung der EigAnVO


Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz BilRUG wurde das HGB geändert, insbesondere der Inhalt des Begriffs "Umsatzerlöse" und die GuV-Gliederung. Eine Änderung der EigAnVO ist deswegen, wie das MdI in einem aktuellen Schreiben mitteilt, jedoch nicht erforderlich.
>>> mehr