Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach Ablauf angemessener Übergangsfristen bei größeren Kläranlagen Phosphor aus dem Klärschlamm oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss, teilte das Bundesumweltministerium (BMUB) mit. „Damit leiten wir einen Paradigmenwechsel ein, hin zu einer ökologisch sinnvollen Nutzung wertvoller Bestandteile des Klärschlammes“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Das stärke die Kreislaufwirtschaft und trage langfristig zur Versorgungssicherheit mit dem Rohstoff Phosphor bei.
Der Regierungsentwurf bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Das BMUB räumt ein, dass die Umrüstung von Abwasserbehandlungsanlagen zur Vorbereitung auf das Phosphorrecycling ein technisch aufwendiger Prozess sei, der mehrere Jahre dauern könne. Daher greift die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor gemäß dem Regierungsentwurf zwölf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten (EW) und 15 Jahre nach Inkrafttreten für Anlagen mit einer Größe ab 50.000 EW. Diese Vorgaben entsprechen denen des ressortabgestimmten Referentenentwurfs.
Die Verordnung gibt laut BMUB keine bestimmte Technologie zur Phosphorrückgewinnung vor, sondern lasse Spielraum für den Einsatz oder die Entwicklung innovativer Verfahren. Es wird damit möglich sein, Phosphor aus Klärschlammaschen, direkt aus dem anfallenden Schlamm oder dem Abwasser zurückzugewinnen. Ausnahmen bestünden für Klärschlämme mit besonders niedrigen Phosphorgehalten, so das Ministerium.
Bei der Abwasserreinigung fallen den Angaben zufolge jährlich rund 1,8 Millionen Tonnen Klärschlamm an. Fast zwei Drittel der kommunalen Klärschlämme würden gegenwärtig verbrannt, ohne den darin enthaltenen Phosphor wiederzugewinnen. Der Rest werde unmittelbar zur Düngung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau eingesetzt. Durch das Phosphorrecycling ließen sich knapp werdende Rohphosphate ersetzen.
Das BMUB weist darauf hin, dass Deutschland wie fast alle anderen EU-Staaten bei der Versorgung mit Mineraldüngerphosphat vollständig von Importen abhängig ist. Diese stammten zum größten Teil aus politisch instabilen Regionen. Allerdings würden nennenswerte Mengen an Phosphor heute noch nicht zurückgewonnen. „Die Verfahrensentwicklung und die Dauer der Genehmigungsverfahren machen daher lange Übergangsfristen sinnvoll“, so das Ministerium