Bundestag übernimmt Änderungsmaßgaben des Bundesrats zur Klärschlammnovelle


Das Plenum verabschiedete am späten Donnerstagabend mit den Stimmen der Großen Koalition die neu gefasste Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (Drucksache 18/12495). Damit kann die Verordnung wie vom Bundesumweltministerium angekündigt im August oder September in Kraft treten. Bereits im Mai hatte die Bundesregierung den Maßgabebeschluss des Bundesrats unverändert übernommen. Mit der endgültigen Verabschiedung der Novelle kommen die seit über zehn Jahren laufenden Beratungen und Verhandlungen zu einem Abschluss.


Der Maßgabebeschluss umfasst 38 Änderungen, die überwiegend redaktioneller und klarstellender Natur sind. Zudem hatte der Bundesrat eine Entschließung gefasst, die die Bundesregierung auffordert, sekundäre Phosphate aus Klärschlamm beschleunigt als Düngemittel zuzulassen. Auch hat die Länderkammer festgelegt, dass der Klärschlammerzeuger bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung die Aufbringungsflächen zusätzlich auf polychlorierte Biphenyle (PCB) und Benzo(a)pyren untersuchen muss. Auch wurden die klärschlammbezogenen Untersuchungspflichten um Ammonium, Chrom und Chrom VI erweitert. Die Untersuchungspflichten gelten unmittelbar mit Inkrafttreten der Verordnung.


Zuvor hatte der Umweltausschuss des Bundestags die Verordnung der Bundesregierung abschließend behandelt. Laut Bericht des Ausschusses unterstrich die Unionsfraktion, dass mit der Klärschlammverordnung ein Ausbringungsverbot für Klärschlamm umgesetzt werde. In vielen Bundesländern sei das de facto schon der Fall, mit der Verordnung werde das künftig bundesweit gelten. Schwierige Fragen seien geklärt worden. Für kleine Anlagen werde es Ausnahmen geben.


Sehr kurzfristig war von Verbänden das Problem angesprochen worden, dass es Unternehmen der Kartoffelverarbeitung gebe, die nach Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr entwässern könnten. Hintergrund sei eine vom Kartoffelkrebs ausgehende Gefahr. Wegen der Kurzfristigkeit und der geringen Zahl betroffener Betriebe werde die Verordnung jedoch nicht erneut geändert, betonte die Union. Es bleibe Zeit bis Februar 2018, um das Problem zu lösen.

Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass seit langem über die neue Klärschlammverordnung gesprochen werde. Somit dürfe niemand davon überrascht sein, dass jetzt Veränderungen kämen. Es sei an der Zeit, Planungssicherheit zu schaffen. Die Diskussion, welche Schadstoffgrenzwerte nun für die landwirtschaftliche Verwertung gelten, sei vorerst beendet.