Für die Abwasserentsorgung werde es nun ernst mit der Phosphorrückgewinnung und der Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen, teilte der Verband in Hennef mit. „Die neuen Regelungen bringen viele neue Herausforderungen für die Abwasserbeseitigung, die wir meistern werden“, betonte DWA-Präsident Otto Schaaf.
Die Vereinigung weist darauf hin, dass viele Regelungen bereits ab Verkündung der neuen Verordnung im Bundesgesetzblatt gelten. Gerechnet werden sollte damit im August oder September 2017. Zu den Vorgaben, die von den Betrieben dann sofort umzusetzen sind, gehören eine Ausweitung des Untersuchungsumfangs und Neuregelung der Untersuchungshäufigkeit für Klärschlamm sowie die Beachtung neuer Grenzwerte. Auch gelten neue Parameter wie polychlorierte Biphenyle (PCB) und Benzo[a]pyren (BaP) für Bodenuntersuchungen sofort.
Ebenso greifen für die bodenbezogene Verwertung von Schlämmen bereits ab Verkündung Einschränkungen, zum Beispiel hinsichtlich der Aufbringung in Wasserschutzgebieten (einschließlich Zone III) oder für Betriebe, die Abwässer aus der industriellen Kartoffelverarbeitung entsorgen, erklärte der Verband. Zudem hätten auch neue Sperrzeiten für die Zufuhr von Nährstoffen auf Böden infolge der Novellierung des Düngerechts Auswirkung auf die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen. Die Neuregelungen im Düngerecht berücksichtigen nach Auffassung der DWA den Gewässerschutz jedoch noch nicht ausreichend.