DigiNetz-Gesetz: rbv für zentrale Informationsstelle


Eine gesetzliche Verpflichtung aller Netzbetreiber zur Dokumentation ihrer Leitungen sei dringend erforderlich, da jetzt schon eine Vielzahl nicht dokumentierter Telekommunikationsleitungen den Bauablauf behindere und unnötige Kosten verursache. Nach dem Gesetz sind neben den klassischen Telekommunikationsnetzbetreibern auch die Betreiber der Energienetze, Abwasserkanäle und Verkehrsdienste dazu verpflichtet, ihre bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau zu öffnen.


Grundsätzlich begrüßt der Ausschuss nach Angaben des rbv das vor rund einem halben Jahr in Kraft getretene Gesetz, betont aber die Notwendigkeit, Normen und anerkannten Regeln der Technik insbesondere im Hinblick auf mit Blick auf alternative Legetechniken und untiefe Legeverfahren einzuhalten. Der Verband fordert aber des Weiteren, dass zu Arbeiten nur Bauunternehmen zugelassen werden, die die entsprechende Eignung und Zertifizierung nachweisen können. „Ansonsten befürchten wir erhebliche Gewährleistungsprobleme und negative rechtliche Folgen für die ausführenden Unternehmen“, sagte der Vorsitzende des Technischen Ausschusses Kabel, Josef Wichmann.


Der Ausschuss verkennt nach eigenen Angaben nicht, dass sich mit dem Ausbau des Breitbandnetzes ein neuer Markt mit deutlichem Entwicklungspotenzial für die Unternehmen des Leitungsbaus auftut. Für diese eröffne sich ein neues Geschäftsfeld, wodurch nicht zuletzt das geschäftliche Risiko verteilt werden könne. Das DigiNetz-Gesetz schaffe zudem die Voraussetzungen, dass die zur Verfügung stehenden Synergiechancen beim Breitbandausbau deutlich besser ausgeschöpft werden können als bisher.