Den Weg, anhand der Qualität der Klärschlämme über den Umgang mit ihnen zu entscheiden, habe der Koalitionsvertrag verbaut. Es sei irgendwann klar gewesen, dass der Ausstieg aus der bodenbezogenen Verwertung und die Phosphorrückgewinnungspflicht für größere Kläranlagen kommt. Gleichwohl sind die ökonomischen Auswirkungen der Klärschlammnovelle ein zentrales Thema in den VKU-Mitgliedsunternehmen, so die Sprecherin.
Der Verband habe im Entstehungsprozess der Verordnung von Anfang an seine Bedenken bezüglich der Gebührenfähigkeit der Mehrkosten, die durch die neuen Vorgaben entstehen, geäußert. Schließlich müssten die Kosten für Maßnahmen zur Klärschlammverbrennung oder zur Phosphorrückgewinnung in Gebühren und Entgelten eingerechnet werden. Da gebe es noch rechtliche Unsauberkeiten. Bund und Länder müssten hier zeitnah Lösungen finden, machte die Sprecherin deutlich.
Eine andere zentrale Herausforderung, der sich die kommunalen Abwasserentsorger hinsichtlich der künftigen Klärschlammentsorgung stellen müssten, sei die interkommunale Zusammenarbeit, da das gesamte Konzept der Verordnung auf Metropolregionen ausgerichtet sei. Bei einer Schwelle von 50.000 Einwohnerwerten, ab der die verpflichtende Phosphorrückgewinnung greift, sei eine solche Zusammenarbeit notwendig, um wirtschaftliche Lösungen zu finden. Die Suche nach geeigneten Partnern sowie die Beantwortung der zahlreichen vergaberechtlichen, steuerrechtlichen und organisatorischen Fragen müssten sehr schnell in Angriff genommen werden. Hierbei sei Expertise gefragt, um die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Kooperationsmodelle bestimmen und individuell bewerten zu können.
Es ist nach Auffassung des VKU derzeit nicht möglich, die Kosten der Phosphorrückgewinnung seriös abzuschätzen. Grund hierfür seien die sehr verschiedenartigen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten, in denen sich die Kläranlagen bewegten. So hätten die Größe der Anlage, die technischen Voraussetzungen sowie die örtliche Situation Einfluss auf das gewählte Recyclingverfahren und die Kosten. Auch bei der Verbrennung spielten Kostenbetrachtungen eine große Rolle.
Die Abschätzungen des Bundesumweltministeriums zu den spezifischen finanziellen Auswirkungen der Klärschlammnovelle auf die Abwassergebühren hält der VKU für zu optimistisch. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte im Auftrag des Ministeriums errechnet, dass pro Einwohner jährliche Kosten von 30 Cent bis 4,30 Euro anzusetzen sind (EUWID 6.2017). Die zu erwartenden Kosten hängen jedoch sehr stark von der Ausgangssituation und den unterschiedlichen Möglichkeiten des Abwasserentsorgers ab, betonte die Sprecherin. Daher rate der VKU seinen Mitgliedern, sich in der Region umzuschauen und unternehmerisch zu denken. Man müsse das Thema jetzt angehen und Auswirkungen verschiedener Szenarien abschätzen.
Für kleinteiligere Lösungen sei zurzeit sehr häufig das Pyreg-Verfahren Teil der Überlegungen, führte die Sprecherin weiter aus. Wichtig sei hierbei, dass der kohlenstoffhaltige Rückstand als Endprodukt dieses Verfahrens schnell als Düngemittel anerkannt wird. Insofern sei die Entschließung des Bundesrats (EUWID 20.2017) zu begrüßen, die Bundesregierung aufzufordern, die Zulassung von sekundären Phosphaten aus Klärschlämmen als Düngemittel zu beschleunigen. Die meisten VKU-Mitglieder würden die Aschen zunächst einlagern, bis sich die Bedingungen für eine weitere Vermarktung und Verarbeitung verbessern. Die Lagerung koste jedoch auch Geld. In der Summe werde es sowohl für diejenigen, die weiterhin landwirtschaftlich verwerten, als auch für diejenigen, die den Klärschlamm verbrennen, Geld kosten, so die Prognose des VKU.
Die in dieser Legislaturperiode angestoßene Diskussion über Spurenstoffe, die vierte Reinigungsstufe, die Klärschlammverbrennung, die Phosphorrückgewinnung, Mikroplastik und Niederschlagswasser beinhalten ambitionierte Ziele, so die Sprecherin. Die VKU-Mitgliedsunternehmen verstünden sich zwar als Umweltbetriebe, „aber wir haben vor Ort endliche Mittel“. Die unterschiedlichen Herausforderungen auf kommunaler Ebene müssten daher ineinandergreifen. Wichtig sei, dabei auf Augenmaß zu achten: „Nicht alles, was wünschenswert erscheint, ist auch immer und sofort umsetzbar.“ Die Abwasserwirtschaft in Deutschland sei kleinteilig organisiert. Lösungen müssten viel stärker bei den Verursachern und denen, die den wirtschaftlichen Nutzen ziehen, gesucht werden.
Mit einer neuen Grundsatzdiskussion über die Klärschlammentsorgung in der nächsten Legislaturperiode rechnet der VKU nicht. Vorstellbar sei, dass ab 2023 an der einen oder anderen Stelle Formulierungen verändert werden. Darüber hinaus sei denkbar, dass die Phosphorrückgewinnung nicht in der breiten Masse weiterverfolgt wird wie ursprünglich angedacht. Schließlich sei noch unklar, wie viele Mengen Sekundärphosphor in welchem Aufwand-Nutzen-Verhältnis gewonnen werden können.