Aufgrund von Abstimmungsprozessen mit beteiligten Institutionen und Bundesbehörden hat sich die Veröffentlichung des Entwurfs verzögert, teilte die DWA Anfang des Monats in Hennef mit. Die Frist des Beteiligungsverfahrens verschiebe sich daher bis zum 15. Juni 2017.
Das Arbeitsblatt DWA-A 221 ist den Angaben zufolge eine technische Regel für die Verwendung von Kleinkläranlagen und dient der Überprüfung und dem Nachweis der Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben. Das Arbeitsblatt richtet sich an Bauherren, Planer, Hersteller und zuständige Aufsichtsbehörden und gibt Hinweise für Bemessung, Bau, Einbau, Betrieb und Wartung. Es regele aus Gründen des Gewässerschutzes resultierende Anforderungen, die nicht durch europäisch harmonisierte Normen erfasst sind sowohl für CE-gekennzeichnete als auch für nicht CE-gekennzeichnete und für nicht serienmäßig hergestellte Kleinkläranlagen.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst durch Nutzung des im Entwurfsportal zur Verfügung gestellten Formulars, an Christian Wilhelm (wilhelm@dwa.de). Die Publikation steht im Online-Entwurfsportal der DWA kostenfrei zur Verfügung und erscheint zum 15. März 2017 auch als 45-seitige Print-Fassung. Unter der ISBN 978-3-88721-466-1 kann der Entwurf zu einem Ladenpreis von 54,50 Euro, bzw. für fördernde DWA-Mitglieder für 43,60 Euro, erstanden werden.