Versenkung durch K+S: Linken-Fraktion verlangt Anhörung von HLNUG-Mitarbeitern


Die entscheidenden Impulse dazu seien aus dem Umweltministerium gekommen, sagte Marjana Schott, die umwelt- und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion. Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) habe die Abgeordneten im Umweltausschuss des Landtages zum wiederholten Mal falsch informiert, als sie am 9. März sagte, dass das Hessische Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) keine Einwände gegen die weitere Versenkung gehabt hätte. Das genehmigte Grundwassermodell sei trotz der Hinweise, dass weitere Trinkwasserbrunnen durch die Versenkung versalzen, „passend gemacht“ worden, so Schott.


In einer Stellungnahme vom Februar, die das HLNUG an das Regierungspräsidium Kassel, die Genehmigungsbehörde, richtet, schreibt auch das HLNUG von „einer Reihe von Unsicherheiten und möglichen Fehlerquellen“ im Hinblick auf das vorgelegte Grundwassermodell Werra. Zum Teil sei dies auf „nur schwer auszuräumende Kenntnisdefizite bezüglich geologischer und hydrogeologischer Daten des vergleichsweise großen und komplex aufgebauten Modellgebietes zurückzuführen“. Modellfehler könnten jedoch auch durch Vereinfachungen und falsche Annahmen bei der Festsetzung der Modell-Randbedingungen entstehen. Eine grundlegende Forderung an jedes Grundwassermodell bestehe darin, dass die auf Messwerten und vorhandenem Expertenwissen beruhenden hydrogeologischen Modellvorstellungen mit dem numerischen Modell möglichst gut nachvollzogen werden, so die Behörde.


Die Modell-Eingangsdaten dürften dabei nicht wesentlich von den gemessenen hydrogeologischen Daten abweichen. Im Rahmen der Modellkalibrierung dürfen hydrogeologisch relevante Parameter wie z.B. Durchlässigkeitsbeiwerte, Speicherkoeffizienten oder transportwirksame Porositäten nur im Einklang mit den vorliegenden Messwerten des Betrachtungsgebietes variiert werden. Weiterhin müssen grundlegende hydrogeologische Systemzusammenhänge und Standortgegebenheiten plausibel abgebildet werden. Alle wesentlichen Vereinfachungen, Annahmen und Modellunsicherheiten müssen benannt, diskutiert und bewertet werden, um die Ergebnisse des Modells einordnen zu können. Diese Aufgabe sollte nach Auffassung des HLNUG durch den Behördengutachter HG Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH erfüllt werden.


Auch im Erlaubnisbescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom Dezember 2016 war festgehalten worden, dass die Ergebnisse des dreidimensionalen Grundwassermodells weiterhin mit großen Unsicherheiten behaftet seien. Eine Entscheidung über die Zulassung der Versenkung allein aufgrund der mittels des Modells prognostizierten Modellergebnisse sei dem Regierungspräsidium zufolge wegen der verbleibenden Modellunsicherheiten nicht möglich. Das Regierungspräsidium Kassel hatte am 23. Dezember 2016 die Fortführung der Versenkung bis zum 31.12.2021 genehmigt. Die jährliche Versenkmenge beträgt 1,5 Millionen Kubikmeter. Im Rahmen dieser Genehmigung dürfen am Tag nur maximal 5.000 Kubikmeter Produktionsabwässer in den Plattendolomit versenkt werden.

Der Vorwurf, politischen Druck ausgeübt zu haben, wird vom Umweltministerium Hessen zurückgewiesen. Zwischen dem Ministerium und dem Landesamt habe vielmehr ein fachlicher Austausch stattgefunden, wie er in solchen komplizierten Genehmigungsverfahren stattfinde, hatte die die Ministerin im März erklärt.


Der Düngemittelhersteller K+S hat unterdessen mitgeteilt, dass durch die Inbetriebnahme von zwei neuen Speicherbecken am Standort Wintershall „eine weitere Flexibilisierung des Abwassermanagements“ erreicht werde.  Damit könne an allen Standorten des Werkes Werra aus heutiger Sicht mindestens bis Mitte Mai voll produziert werden, teilte das Unternehmen Ende März mit. Mit ihrem zusätzlichen Volumen von 130.000 Kubikmetern verbesserten die Becken die Reaktionsmöglichkeiten auf wetterbedingte Schwankungen der Wasserführung in der Werra und erleichterten es somit, eine durchgehende Produktion aufrecht zu erhalten.


Neben der Einleitung in den Fluss und der begrenzten Versenkung in den Plattendolomit baue die Abwasserentsorgung des Werkes Werra auch auf ortsferne Entsorgungsmöglichkeiten in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Für niederschlagsarme Zeiten, in denen diese Entsorgungswege nicht ausreichen, haben sich die vorhandenen Speicherbecken zur befristeten Überbrückung bewährt. Die Beckenkapazitäten des Werkes Werra  seien durch die Fertigstellung der neuen Alte Ziegelei und Heringen auf insgesamt 530.000 Kubikmeter erweitert worden. Damit könne die Vollproduktion alleine über die Becken für mehr als 20 Tage abgesichert werden. Zusammen mit den ortsfernen zusätzlichen Entsorgungswegen werde dadurch das Abwassermanagement des Werkes Werra  wirksam ergänzt.