DPP: Novelle der Klärschlammverordnung ermöglicht technologische Vielfalt


Die Verordnung trage in ihrer jetzigen Form dem Wunsch nach technologischer Vielfalt und Innovation Rechnung, teilte die DPP mit. Bis 2023 muss jede betroffene Kläranlage ein Konzept vorstellen, wie sie der Rückgewinnung nachkommen wird, erläutert die Plattform. Die Phosphorrückgewinnung müsse dann entweder aus dem Klärschlamm, oder der Klärschlammasche erfolgen. Für die Klärschlammasche gilt eine Mindestrückgewinnungsquote von 80 Prozent bezogen auf den in der Asche enthaltenen Phosphor, während für Klärschlamm eine 50-prozentige Rückgewinnungsquote des Phosphors oder eine Restkonzentration von 20 Gramm Phosphor je Kilogramm Trockensubstanz mit dem einzusetzenden Verfahren erreicht werden muss. In einem vorangegangenen Entwurf zur Novellierung wurden die Rückgewinnungsquote und die Restkonzentration noch mit einem „und“ verknüpft, so die DPP. Die Einschränkung, die durch das Wort „und“ gegeben wurde, hätte nach Einschätzung der Plattform den Einsatz von Verfahren beschränkt und damit Innovationen verhindert.


Die DPP begrüßt es insbesondere, dass die Verordnung damit die Phosphorrückgewinnung aus der wässrigen Phase offenhält. Mit Methoden, den Schlamm vor der Faulung aufzuschließen, könnten Quoten von über 40 Prozent erreicht werden. Diese Möglichkeit müsse aber gerade für ländlich geprägte Räume zwingend offenbleiben, heißt es seitens der Phosphor-Plattform. In Regionen, die über keine bestehenden Verbrennungskapazitäten verfügen, könnten Verfahren, die aus der wässrigen Phase Phosphor rückgewinnen, auch finanziell sinnvoll eingesetzt werden. Denn der Neubau von Verbrennungskapazitäten rechne sich nur ab einer bestimmten Größe, während die Verfahren für die Schlammphase durchaus auch auf kleineren Anlagen kostendeckend eingesetzt werden könnten. Hier wird es nach Einschätzung der DPP für die Anlagenbetreiber darauf ankommen, sich in Netzwerken zusammenzuschließen, um zentrale, effiziente Anlagen zur Phosphor-Rückgewinnung betreiben zu können.


Neben den Verfahren zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm sind auch die aschebasierte Rückgewinnungsverfahren in der großtechnischen Entwicklung und Planung, erläutert die Phosphor-Plattform. Damit könnten hohe Mengen an Phosphor zurückgewonnen werden, und zwar als Phosphorsäure oder elementarer Phosphor (P4) für industrielle Zwecke oder aber als Phosphat-Düngemittel für den direkten Einsatz in der Landwirtschaft oder als alternativer Rohstoff für die Düngemittelproduktion.


In der so genannten Evaluierungsphase zur neuen Klärschlammverordnung müssen die Kläranlagenbetreiber bis Ende 2022 ihre Konzepte zur Phosphorrückgewinnung verfahrensneutral und standortbezogen erarbeiten, so die DPP weiter. Das Bundesumweltministerium behalte sich vor, den aktuellen Richtwert von 20 g P/kg Trockenmasse zu senken, um einen höheren Anteil an Phosphor rückzugewinnen. Flächendeckende Investitionen seien daher erst nach dem Ende der Evaluierungsfrist zu erwarten, da den Verfahren die nötige Zeit gegeben werden müsse, sich so weiterzuentwickeln, dass möglichst wirtschaftlich möglichst viel Phosphor rückzugewinnen ist.

Als ein nächster Schritt nach dem Beschluss der Bundesregierung zur Klärschlammverordnung sollte jetzt nach Auffassung der DPP eine Monitoring-Kampagne durchgeführt werden, die flächendeckend die P-Gehalte im Klärschlamm untersucht, um einen gesicherten Datenstand zu erhalten. Auf dieser Basis können dann die unterschiedlichen Verfahren für die jeweils in Frage kommenden Standorte in einen neutralen Wettbewerb miteinander treten. Durch eine gesicherte Datenbasis wird auch die Netzwerkbildung der Kläranlagenbetreiber unterstützt.