Klärschlammerzeuger trägt Verantwortung für ordnungsgemäße Verwertung


Der Bundesrat hatte dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf Mitte Mai nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt. Die Novelle legt fest, die bodenbezogene Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft zu reduzieren. Stattdessen soll aus den Klärschlämmen Phosphor für die Nutzung insbesondere in der Landwirtschaft gewonnen werden. Nach den beschlossenen Änderungen des Bundesrates ist unter anderem die Untersuchungspflicht des Klärschlammes auf Arsen, Blei, Cadmium durch Chrom zu ergänzen. Aus Gründen des vorsorgenden Grundwasser- und Gewässerschutzes ist den Änderungen zufolge auch in der Schutzzone III, und nicht nur für die Wasserschutzzonen I und II, wie ursprünglich vorgesehen, das Auf- oder Einbringen von Klärschlamm unzulässig.

Die Länderkammer hatte zudem eine Entschließung verabschiedet, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Zulassung von sekundären Phosphaten, die aus Klärschlämmen gewonnen werden, als Düngemittel zu beschleunigen. Damit soll ein leichterer und schnellerer Marktzugang für sekundäre Phosphate geschaffen werden, gab der Ausschuss zur Begründung an. Derzeit würden etwa 80 Prozent der importierten Phosphate als Düngemittel eingesetzt. Produkte aus innovativen Recyclingverfahren stünden langwierigen Untersuchungsreihen mit ungewissem Ausgang gegenüber.


Dem Schreiben der Bundesregierung am den Bundesrat ist auch die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) zur Novelle der Klärschlammverordnung beigefügt. Der aus den Vorgaben resultierende Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung sowie die weiteren Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung seien transparent gemacht worden, stellt der NKR fest. Insoweit erhebe der Nationale Normenkontrollrat keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem vorliegenden Regelungsentwurf.


Ausgegangen wird von einem jährlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von etwa 94 Mio. Euro und einem einmaligen Erfüllungsaufwand von etwa 398 Mio. Euro, heißt es in dem Dokument des NKR. Für die Verwaltung sei im Bund von einem jährlichen Erfüllungsaufwand von etwa 19.000 Euro und einem einmaligen Erfüllungsaufwand von etwa 38.000 Euro und für die Länder von einem Aufwand von etwa 170.000 Euro pro Jahr und von einmalig mindestens etwa 900.000 Euro auszugehen. Das BMUB schätzt, dass in Regionen, die bereits über Verbrennungsanlagen verfügen, pro Einwohner mit einer Steigerung der Abwassergebühren von mindestens 30 Cent/Jahr zu rechnen ist. Für Regionen, in denen Verbrennungsanlagen erst errichtet werden müssen, geht das Ministerium von einer Erhöhung der jährlichen Kosten um 4,30 Euro pro Einwohner aus.


Ob die Regelungen auch umgesetzt werden können, ist dem NKR zufolge aber keineswegs sicher. Der Nationale Normenkontrollrat stellt in der Stellungnahme fest, dass das Ziel des Regelungsvorhabens, Phosphor aus Klärschlamm zurückzugewinnen, um den Phosphorbedarf in Deutschland von Importen unabhängig zu machen und eine langfristige Versorgungssicherheit für die Landwirtschaft bzw. die Industrie zu gewährleisten, von einigen teilweise noch nicht gesicherten Bedingungen abhänge und somit auch eine politische Entscheidung darstelle. Es müssten ausreichende Verbrennungskapazitäten für Klärschlamm zur Verfügung stehen, die Phosphorrückgewinnungsverfahren müssten in großtechnischem Maße verfügbar sein. Zudem müsse der wiedergewonnene Phosphor in pflanzenverfügbarer und schadstoffarmer Form als Düngemittel aufzubereiten sein, dieser Dünger müsse rechtlich vermarktet werden dürfen und dafür auch ein konkurrenzfähiger Marktpreis zu erzielen sein. Um diese Voraussetzungen zu schaffen, sehe das Vorhaben einen Übergangszeitraum von 12 bzw. 15 Jahren vor. Das federführende Bundesumweltministerium habe daher dem Nationalen Normenkontrollrat zugesagt, dass die Evaluationen zu einer Einschätzung auch dahingehend führen werden, ob die Ziele des Regelungsvorhabens tatsächlich zu erreichen sind bzw. erreicht wurden.


Der Nationale Normenkontrollrat bittet für die erste Evaluation, dabei auch das Verhältnis der Ziele zueinander – Versorgungssicherheit sowie Boden- und Gewässerschutz – zu bewerten, heißt es in der Stellungnahme. Zudem sollten mögliche Schlussfolgerungen im Falle einer absehbaren Nichtumsetzbarkeit der Rückgewinnung von Phosphor und der rechtzeitigen Inbetriebnahme ausreichender Verbrennungskapazitäten getroffen werden. Sofern die Ziele nicht erreichbar sind, habe das BMUB auch im Hinblick auf den hohen Erfüllungsaufwand zugesagt, die Vorgaben entsprechend anzupassen.


Derzeit sind dem Ministerium zufolge etwa 20 Monoverbrennungsanlagen vorhanden. Für etwa 301.000 Tonnen Klärschlamm-Trockenmasse (TM) pro Jahr müssten zusätzliche Verbrennungskapazitäten errichtet werden. Für etwa 150.000 Tonnen TM Klärschlamm könne auf vorhandene Mitverbrennungsanlagen zurückgegriffen werden. Damit würden etwa neun neue Klärschlamm-Monoverbrennungsanlagen notwendig.