DWA überarbeitet Merkblätter zum Umgang mit Abwasser aus der Wasseraufbereitung


Das gab die Vereinigung in Hennef bekannt. Adressaten seien Betreiber von Kraftwerken und Energieversorgungseinrichtungen, Gewerbe und Industriebetriebe sowie öffentliche Einrichtungen (Schwimmbäder), Planer, betroffene Kläranlagenbetreiber und Genehmigungs- und Überwachungsbehörden und sonstige in der Praxis stehende betroffene Fachleute. Hinweise und Anregungen nehme Iris Grabowski (grabowski@dwa.de) von der DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.


Das bisherige ATV-DVWK-M 706 beschreibt in den Teilen 1 bis 4 schwerpunktmäßig die Wasseraufbereitung im Bereich Kraftwerke und Energieversorgung, erläuterte die Vereinigung. Die Aufbereitung von Trink- und Badewasser sowie das hieraus resultierende Abwasser seien dagegen explizit nicht Gegenstand des bisherigen Merkblatts. Daher fehle zurzeit ein zusammenfassender Überblick über Art und Menge der bei der Wasseraufbereitung außerhalb von Kraftwerken in vielen verschiedenen Bereichen von Industrie, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen anfallenden Abwässer, erklärte die DWA. Hier soll das überarbeitete Merkblatt „Abwasser aus der Wasseraufbereitung“ Abhilfe schaffen. Insbesondere zum genehmigungsrechtlichen Umgang mit diesen Abwasserteilströmen (getrennte Erfassung, Behandlung, Überwachung) sollen Hinweise und Empfehlungen ergänzt werden.


Wesentlicher Anlass zur Überarbeitung des Merkblatts M 706-2 sei neben der Erweiterung des Anwendungsbereiches analog zum M 706-1 vor allem auch das Inkrafttreten der 42. BImSchV und die Bestimmungen der AwSV (§§ 19 Abs. 4 und 35) für die Aufstellung von Kälteanlagen sowie die sich daraus für die Abwasserbeseitigung ergebenden Folgen, führte die Vereinigung weiter aus. Diese inhaltlichen Aspekte führen zu einer Abgrenzung zu den Teilen M 706-3 und -4, deren Schwerpunkt im Bereich der Kraftwerke und Heizwerke liege.


Die bisherigen Regelungen im Merkblatt ATV-DVWK-M 706-1 sollen auf Aktualität geprüft werden, teilte die DWA weiter mit. Gleichzeitig soll es um bislang nicht behandelte Abwasserströme aus der Wasseraufbereitung in Industrie, Gewerbe und Schwimmbädern ergänzt werden. Zur Behandlung von Abwasser aus der Badewasseraufbereitung sollen die Behandlungsverfahren beschrieben werden. Hierbei soll auch der Anfall von stark salzhaltigen Abwässern aus Sole- und Thermalbädern berücksichtigt werden. Des Weiteren soll die Beschaffenheit einzelner Abwasserströme mit Hilfe von Messwerten erläutert und der Umgang damit deutlicher beschrieben werden (Direkt-/Indirekteinleitung).


Auch hinsichtlich des Abwasseranfalls aus Kühlsystemen soll der Inhalt des Merkblatts ATV-DVWK-M 706-2 um industrielle und gewerbliche Anwendungen außerhalb des Kraftwerksbetriebes ergänzt werden, machte die DWA deutlich. Neben der Beschreibung von Abwasseranfall und -beschaffenheit sollen auch der vollzugsrechtliche Rahmen sowie die bezüglich der Abwassereinleitung gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen beschrieben werden. Hierzu werde für beide Merkblattteile eine bessere Verzahnung mit den Anforderungen des Anhangs 31 der Abwasserverordnung und mit der Beschreibung in den „Hinweisen und Erläuterungen“ zum Anhang 31 vorgesehen. Eine Zusammenführung der beiden Merkblätter soll im Rahmen der Überarbeitung geprüft werden.