Demnach wird die Anlage nach aktuellen Schätzungen 43,3 Mio. Euro kosten. Derzeit laufen noch drei Ausschreibungen, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsbetriebs. Laut Bericht rechnet die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt im Juni dieses Jahres mit einem Förderbescheid des Landes in Höhe von fünf Mio. Euro, so dass die Stadt nur 1,9 Mio. Euro der Mehrkosten übernehmen muss.
Als Grund für die Mehrkosten nannte der Sprecher zeitliche Verzögerungen. Wie berichtet, hat es um den Bau und den Betrieb der Anlage einen jahrelangen Rechtsstreit gegeben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat im Februar 2016 entschieden, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 11. Juli 2014 für den Bau und Betrieb der Anlage überwiegt (EUWID 7.2016). Auch das Verwaltungsgericht Mainz hat die Klage von Anwohnern des Zentralklärwerks Mainz-Mombach gegen die Klärschlammverbrennungsanlage abgewiesen (EUWID 26.2016).
Dem Bericht zufolge hat der Wirtschaftsbetrieb die Projektpause genutzt, um die Anlage wirtschaftlicher und nachhaltiger zu planen. Das sagte der Abteilungsleiter Abwasserreinigung, Herbert Hochgürtel, gegenüber der Zeitung. Auch das habe die Kostensteigerung verursacht. Zudem habe der Wirtschaftsbetrieb von den Herstellern eine längere und damit kostspieligere Garantiezeit gefordert. Statt der branchenüblichen 8.000 Stunden seien 200 zusätzliche Stunden vereinbart worden. „Mit der Anlage spart der Wirtschaftsbetrieb jährlich 500.000 Euro für seine Klärschlammentsorgung ein“, sagte die Vorstandsvorsitzende des Wirtschaftsbetriebs, Jeanette Wetterling, gegenüber der „Allgemeinen Zeitung“. Dadurch könne ein Beitrag zur Gebührenstabilität geleistet werden.
Betreiben wird die Anlage ab 2019 die Thermische Verwertung Mainz GmbH (TVM). Wie der Wirtschaftsbetrieb als 68-prozentiger Hauptgesellschafter der TVM im März dieses Jahres mitteilte, sind die Stadt Wiesbaden und die VK Kommunal GmbH (VKK) als Mitgesellschafter in das Projekt eingestiegen. Die VKK sei eigens für diesen Zweck gegründet worden. Sie vertrete einen Zusammenschluss von rund 100 rheinland-pfälzischen Städten, Gemeinden und Abwasserbetrieben und halte einen einprozentigen Anteil an der TVM. Die hessische Landeshauptstadt erhalte zwei Prozent. Weitere Gesellschafter der TVM GmbH sind die Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR (26 Prozent) sowie der AVUS Abwasserzweckverband „Untere Selz“, die FWE Verwaltungs GmbH, Kaiserslautern, und die WVE GmbH, Kaiserslautern, mit jeweils zwei Prozent.
Völlige „TVM-Neulinge“ seien die von der VKK vertretenen Kommunen nicht, betonte der Wirtschaftsbetrieb. Sie hätten zuvor bereits entsprechende Kundenverträge zur Verwertung ihrer Klärschlämme unterschrieben und erst danach wegen einer Anteilseignerschaft angefragt. Wetterling, als Vorstandsvorsitzende des Wirtschaftsbetriebs auch Vorsitzende der TVM-Gesellschafterversammlung, stellte klar, dass durch den Gesellschafter-Zuwachs die Menge von 35.000 Jahrestonnen Klärschlamm-Trockenmasse, die in Mombach verbrannt werden soll, nicht erhöht werden soll. „Das wäre technisch gar nicht möglich“, sagte sie. Vielmehr sei der nachträgliche Beteiligungswunsch „ein deutliches Signal dafür, dass sich die Anlage zu dem Leuchtturmprojekt entwickelt, das wir uns von Anfang an erhofft haben.“ Durch den Anschluss der Neu-Teilhaber reduziere sich der „Klärschlammtourismus“ weiter, unterstrich der Wirtschaftsbetrieb.