Der Erhalt der bodenbezogenen Verwertung von qualitätsgesichertem Klärschlamm unabhängig von der Kläranlagengröße könne dem entgegenwirken. „Eine Novelle der Novelle der Klärschlammverordnung wäre die richtige Reaktion der Politik auf die gegenwärtige Situation“, teilte der Verband mit.
Durch die Neuregelungen der Klärschlammverordnung und des Düngerechtes werde es perspektivisch zu weiteren massiven Veränderungen im Entsorgungsmarkt von Klärschlämmen kommen. Diese würden nicht erst mit Fristablauf der bodenbezogenen Verwertung von Kläranlagen mit einer Ausbaugröße über 50.000 Einwohnerwerte (EW) im Jahre 2033 zu verzeichnen sein, sondern träten heute schon auf. Zukünftig könnte sich die Verwertung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau auf zusammen nur noch rund 400.000 Tonnen Trockensubstanz (TS) pro Jahr verringern. 2016 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes noch etwa 624.000 Tonnen Klärschlamm landwirtschaftlich oder landschaftsbaulich entsorgt. Durch die rechtlichen Änderungen steige daher der Bedarf an thermischen Entsorgungskapazitäten an, womit die Vernichtung von Phosphor und anderen Nährstoffen in Mitverbrennungsanlagen verbunden sei.
Dabei garantierten auch die Mitverbrennungskapazitäten keine Entsorgungssicherheit. Denn rund 40 Prozent der gesamten thermischen Behandlungskapazität würden derzeit durch Braun- und Steinkohlekraftwerke bereitgestellt, so der VQSD. Deren Verfügbarkeit sei in Anbetracht der Veränderungen im Energiemarkt und vor dem Hintergrund des Klimaschutzes mehr als unsicher. Man müsse davon ausgehen, dass die Mitverbrennung von Klärschlämmen in Kohlekraftwerken zur Stromerzeugung zukünftig nicht mehr stattfinden werde. Demzufolge werde der Bedarf an Monoverbrennungsanlagen noch stärker zunehmen. Damit einher gehe eine Steigerung der Entsorgungskosten. Die bisher noch ungewissen Mehrkosten würden über die Abwassergebühren auf die Bürgerschaft umgelegt, prognostizierte der VQSD.
Bisher habe die Verwertung von Klärschlämmen und Klärschlammkomposten im Landschaftsbau und in der Landwirtschaft eine praktische Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgedankens dargestellt. Darüber hinaus habe man so effektiv dem Entsorgungsnotstand entgegengewirkt. „Dieses Standbein der bodenbezogenen Verwertung ist aber durch die geänderte Gesetzeslage sehr stark eingeschränkt worden“, schreibt der VQSD. Der geplante Ausbau von Klärschlammmonoverbrennungsanlagen helfe in der jetzigen Situation nicht weiter, da es bei realistischer Betrachtung erst in fast einem Jahrzehnt zu echten Entlastungen kommen werde. „Die aktuell in Norddeutschland stattfindende Suche nach Zwischenlagern ist ein Indiz für die Notsituation und löst diese genauso wenig, sondern stellt nicht mehr als eine Verschiebung in die Zukunft dar“, warnte der Verband.