Nachfolgend die Stellungnahme in Volltext:
„Sehr geehrte Frau Ministerialdirektorin,
im Rahmen des BMU-Spurenstoffdialogs wird die Frage diskutiert, wie der Eintrag von Spurenstoffen in die Gewässer verringert werden kann. Hierbei wird auch der Beitrag nachgeschalteter Maßnahmen diskutiert.
Aus Sicht der Wasserwirtschaft muss sich die Diskussion zur Verminderung der Spurenstoffeinträge auf die gesamte Akteurskette und den gesamten Stoffzyklus von der Herstellung bis zur Entsorgung beziehen. Natürlich sind wir uns darüber im Klaren, dass in Abhängigkeit von der Gewässersituation und der Gewässernutzung auch über nachgeschaltete Maßnahmen – wie der 4. Reinigungsstufe auf Kläranlagen – diskutiert werden muss und diese in solchen Fällen auch einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz leisten können. Eine alleinige Konzentration auf die 4. Reinigungsstufe auf Kläranlagen widerspricht jedoch dem Verursacherprinzip und verfehlt zudem bei vielen heutigen und insbesondere zukünftigen Stoffen den Minderungseffekt.
Dieser breite Ansatz entspricht aus unserer Sicht auch dem gemeinsam getragenen Ergebnis der ersten Phase des Spurenstoffdialogs. An diesen Grundsätzen sollte auch in der laufenden Phase weiterhin festgehalten werden. Nur so kann eine Akzeptanz bei allen Beteiligten für die getroffenen Maßnahmen erreicht werden.
Unabdingbare Voraussetzung für eine Reduzierung von Spurenstoffen ist daher auch, dass konkrete Maßnahmen für den gesamten Lebenszyklus von Spurenstoffen weiterentwickelt und in allen Arbeitsgruppen Ergebnisse hierzu erzielt werden. Die Wasserwirtschaft betont deshalb nochmals die Bedeutung des Verursacherprinzips, auch hinsichtlich einer zukünftigen Kostenträgerschaft.
Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die Ausgestaltung der Produkt- und Herstellerverantwortung. Die vorgeschlagene Kennzeichnung von Produkten wäre hierfür ein wesentlicher Schritt und sollte daher weiterentwickelt werden. Weitere Maßnahmen sollten im Bereich der Produktverantwortung der Hersteller, insbesondere bei neu auf den Markt gelangten Stoffen, liegen.
Die Information und Sensibilisierung von Verbrauchern und Anwendern ist aus unserer Sicht ebenfalls ein weiterer wesentlicher Punkt. Die Erfahrungen zeigen, dass zum Teil Unwissenheit und mangelndes Problembewusstsein bei der Anwendung und Entsorgung von Arzneimitteln herrschen. Hier können geeignete Sensibilisierungsaktivitäten helfen, Verhaltensänderungen anzustoßen. Dies bietet ein Potenzial, mit einem angemessenen Aufwand die Gewässerbelastung durch Maßnahmen beim Anwender zu verringern.
Für die Ausgestaltung des Orientierungsrahmens für die Abwasserbehandlung ist aus unserer Sicht wesentlich, dass zunächst das Ziel definiert wird, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Um die angesprochene Flexibilität der Länder zu erhalten, sollte ein Orientierungsrahmen nicht eine bundesweit einheitliche Vorfestlegung treffen, sondern Wege und Kriterien zu Maßnahmenentscheidungen beschreiben. Eine abschließende Konkretisierung von Maßnahmen kann jedoch nur in Abhängigkeit der jeweiligen Situation vor Ort und im Einzelfall erfolgen. In diesem Zusammenhang ist es aus unserer Sicht zwingend erforderlich, zwischen gesundheitlichen und umweltbedingten Erfordernissen klar zu unterscheiden.
Wir regen außerdem an, den Stakeholdern bei der Benennung ihrer VertreterInnen für die Plenarsitzungen die Flexibilität einzuräumen, auch mehrere Personen zu entsenden.
Für weitere Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen“
(III/4 821-10 Deliana Bungard, 31.07.2018)