Die Finanzierung einer Starkregen-Gefahrenkarte sowie insbesondere die daraus ggf. abzuleitenden Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der kommunalabgaberechtlichen Regelungen zwischen den kommunalen Akteuren vorab zu klären. Dafür sollten Bund und Länder die erforderlichen Fördermittel bereitstellen, fordert der VKU.
Die Vorsorge vor Starkregenereignissen und den damit gegebenenfalls einhergehenden Sturzfluten ist nach Auffassung des VKU eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe. Die kommunale Verwaltung und die Stadtentwässerungsbetriebe seien dabei genauso gefragt wie die private Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger. Unabhängig von der konkreten Zuständigkeitsregelung müssen bei der Erstellung von Starkregen-Gefahrenkarten alle Beteiligten der Kommune einbezogen werden. Dies betreffe die kommunale Verwaltung und hier insbesondere die Ämter für Stadtplanung, Straßenbau, Grünflächen und Umwelt sowie die Stadtentwässerungsbetriebe.
Starkregen-Gefahrenkarten helfen nach Auffassung des Verbandes, potenziell gefährdete und von Schäden betroffene Siedlungsbereiche zu ermitteln und bieten allen Beteiligten eine einheitliche und gemeinsame Grundlage für die Entwicklung und Bewertung von Schutz- und Anpassungsmaßnahmen. Grundstückseigentümer würden auf potenzielle Risiken aufmerksam und könnten so in Bezug auf ihre Mitwirkungspflichten gezielt einbezogen und in ihrer Eigenverantwortung zur Identifikation individueller Risiken gestärkt werden.
Soweit die Karten veröffentlicht werden sollten, sei es hilfreich, dies mit einer ausgewogenen Kommunikation zu begleiten, um die Aussagefähigkeit von Starkregen-Gefahrenkarten darzulegen und in den örtlichen Kontext zu setzen, gibt der VKU zu bedenken. Starkregen-Gefahrenkarten kennzeichneten auch eine mögliche Überflutungsgefahr von Entwässerungsanlagen. Kommunale Abwasserentsorger können auf dieser Basis die möglichen Auswirkungen von Starkregenereignissen, die auch aufgrund des Klimawandels an Häufigkeit und Schwere immer mehr zunehmen können, berücksichtigen.