„Wasserwiederverwendung darf nicht auf Kosten der Abwasserentsorgung gehen“


Nach Auffassung der AöW sollte die Wiederverwendung von Wasser aus Kläranlagen nur in Ausnahmefällen in einem begrenzten Umfang zuzulassen werden, wenn der Stand der Technik bei der Bewässerung bereits ausgeschöpft sei. Vor einer Regelung zur Wasserwiederverwendung aus Kläranlagen sei eine EU-weite Regelung für die landwirtschaftliche Bewässerung zu schaffen.


Wiederwendung nur in Ausnahmefällen


Die AöW befürwortet grundsätzlich für Gebiete mit hohem Wasserstress eine europäische Regelung über die Wiederverwendung von Wasser aus Kläranlagen, soweit sichergestellt ist, dass dies nicht zulasten der öffentlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung geht. Eine EU-Verordnung zu der Thematik, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich ist, hält die AöW aber für ungeeignet, da die Mitgliedstaaten der EU von Wasserstress in quantitativer und qualitativer Art sehr unterschiedlich betroffen seien. Obwohl nur in einigen Mitgliedstaaten die Landwirtschaft durch Wasserstress betroffen sei, müssten alle Mitgliedstaaten sich an den vorgeschlagenen Mindeststandards orientieren und das Niveau des Ausbaus der Reinigungsstufen von kommunalen Kläranlagen ggf. daran anpassen.


Leitfaden oder Richtlinie als geeignetes Instrument


Nach Auffassung der AöW wäre vielmehr ein Leitfaden das geeignete Instrument. Auch eine Richtlinie mit der Festlegung von Mindeststandards würde den Mitgliedsstaaten den notwendigen Spielraum für praktikable, nachvollziehbare und kontrollierbare Standards gewährleisten, heißt es in der Stellungnahme.


Nationale Ausnahmen müssten möglich bzw. eine weitgehende Öffnungsklausel für die Mitgliedsstaaten enthalten sein, die Wiederverwendung auch zu unterbinden. Die AöW lehnt aus diesem Grund auch die vorgesehene Ausweitung der Kompetenz der Europäischen Kommission über die Einführung von delegierten Rechtsakten strikt ab.


„Andere Lösungen gegen Wasserstress vorrangig angehen“


Nach Ansicht der AöW müssen zur Lösung von regionalem Wasserstress für die Landwirtschaft zunächst der gesamte Wasserkreislauf betrachtet und andere Maßnahmen vorrangig angegangen werden. Sowohl beim Wasserstress qualitativer als auch quantitativer Art gelte es, die Vermeidung und das Verursacherprinzip im Sinne eines ganzheitlichen Gewässerschutzes konsequenter anzuwenden.


Es sei „nicht zu akzeptieren, Kläranlagen für die Landwirtschaft aufwendig und womöglich auf Kosten aller Abwassergebührenzahler zusätzlich auszustatten, wenn zuvor die gleichen landwirtschaftlichen Betriebe für die Verunreinigung von Gewässern verantwortlich waren oder sie zuvor keinerlei Maßnahmen zur Reduzierung der Bewässerung vorgenommen haben“, heißt es in der Stellungnahme weiter.


Des Weiteren fordert die AöW, dass die Verbraucher über eine entsprechende Kennzeichnung erfahren, welche Bewässerungsmethode bei der Herstellung der Agrarprodukte angewandt wurde.