Das bestimmt die EU-Quecksilberverordnung, die mit dem neuen Jahr gilt. Darauf hat das Bundesumweltministerium (BMUB) aufmerksam gemacht. Die 2017 beschlossene Verordnung setzt das Minamata-Übereinkommen um, mit dem der Einsatz von Quecksilber weltweit drastisch eingeschränkt werden soll. Deutschland ist dem BMUB zufolge seit dem 14.12.2017 Vertragspartei dieses Übereinkommens.
Nach der Verordnung gilt zudem seit Jahresbeginn gilt ein Verbot von Herstellungsprozessen, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen als Katalysator verwendet werden. Ab Juli darf Dentalamalgam nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden.