Die drei Kläranlagenbetreiber werden nach eigenen Angaben zukünftig eng zusammenarbeiten, um neue Konzepte zur Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung umzusetzen. Im Mittelpunkt stehe die Errichtung und der Betrieb einer gemeinsamen eigenen Monoverbrennungsanlage. EUWID hatte bereits Anfang Juli über die Pläne der drei Partner berichtet (EUWID 28.2018).
„Die Zeit drängt“, sagte Otto Schaaf, Vorstand der StEB Köln. Er rief in Erinnerung, dass die neue Klärschlammverordnung die Betreiber größerer Kläranlagen künftig verpflichtet, den im Klärschlamm vorhandenen Phosphor zurückzugewinnen. „Bis eine neue Verbrennungsanlage betriebsbereit ist, rechnen wir mit einigen Jahren für Planung, Genehmigung und Bau. Wir müssen jetzt mit unseren Maßnahmen beginnen, um die vom Gesetzgeber vorgesehene Übergangsfrist bis 2029 einzuhalten“, betonte er.
Die Vereinbarung sieht die Gründung eines öffentlich-rechtlich getragenen Gemeinschaftsunternehmens vor, hieß es weiter. Ziel dieses Gemeinschaftsunternehmens sei es, die Monoverbrennungsanlage für den Klärschlamm der Kooperationspartner zu errichten und zu betreiben. „Unsere ersten Planungen zeigen, dass der Bau der Anlage am Standort der Kläranlage Düren möglich wäre“, sagte WVER-Vorstand Joachim Reichert. „Im nächsten Schritt werden wir weitere Standortalternativen prüfen. Auch die Nutzung von Standorten mit Verbrennungsanlagen Dritter schließen wir bei unseren Überlegungen nicht aus“, machte er deutlich. Die Monoverbrennungsanlage soll über eine Verwertungskapazität von ca. 70.000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm pro Jahr verfügen. Dies entspreche dem gemeinsamen Klärschlammanfall der Kooperationspartner.
„Trotz bestehender Verträge wird es für uns immer schwieriger und teurer, den Klärschlamm aus unseren Kläranlagen in konventionellen Verbrennungsanlagen mitverbrennen zu lassen. Daher haben wir uns schon früh mit Alternativen zur derzeitigen Klärschlammmitverbrennung auseinandergesetzt“, sagte der Vorstand des Erftverbands, Norbert Engelhardt. „Die Klärschlammmengen der einzelnen Partner reichen jeweils für sich betrachtet nicht aus, um eine Monoverbrennungsanlage wirtschaftlich zu betreiben. Zusammen haben wir aber genug Material, um eine eigene Monoverbrennungsanlage wirtschaftlich betreiben zu können“, unterstrich er.
In der Vorbereitung dieser Kooperation war auch die Bundesstadt Bonn beteiligt. Dort wurde noch nicht abschließend über den Beitritt zur Kooperation oder die Umsetzung einer lokalen Lösung entschieden. Die Kooperationspartner erklärten, sie seien weiterhin an einer Zusammenarbeit mit Bonn interessiert. Sollte sich der Bonner Rat in seiner Sitzung Ende September für den Beitritt zur Kooperation entscheiden, sind die Partner nach eigenen Angaben bereit, dies zu ermöglichen. Die operative Umsetzung der Kooperationsvereinbarung solle dadurch nicht aufgehalten werden. Bonn würde dann in den aktuellen Arbeitsstand eintreten, erklärte die drei Partner.
Bislang wird der Klärschlamm zumeist in konventionellen Verbrennungsanlagen Dritter mitverbrannt. Der im Schlamm enthaltene Phosphor geht dadurch dem Stoffkreislauf verloren. Gemäß der neuen Klärschlammverordnung ist künftig eine grundsätzliche Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm vorgeschrieben. Betreiber von Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 Einwohnerwerten haben Zeit bis 2032 und mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnerwerten bis 2029, um die Klärschlammverwertung neu zu organisieren.