Zu den Fördermodulen zählen den Angaben zufolge zudem dezentrale Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus häuslichem Brauchwarmwasser wie etwa zum Beispiel Duschrinnen, -wannen oder -rohre mit Wärmetauscher. Die Förderhöchstgrenze liegt je nach Fördermodul zwischen 20 Prozent und 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Von der Förderung profitieren können dem BAFA zufolge Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Für die Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus häuslichem Brauchwarmwasser könnten auch Privatpersonen Anträge stellen.
Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seit dem 1. März 2018 entgegen. Die Antragstellung erfolgt dem Ministerium zufolge ausschließlich online. Die Förderrichtlinie endet am 28. Februar 2021.