Laut einer am vergangenen Freitag im Plenum beschlossenen Entschließung sollen diese Anlagen weiterhin anteilig von der EEG-Umlage befreit werden und Beihilfen erhalten. Im Sinne des Vertrauensschutzes müsse die entsprechende Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2018 greifen, fordert die Länderkammer. Die Entschließung wird nun der amtierenden Bundesregierung zugeleitet. Für die Befassung gebe es allerdings keine festen Fristen, teilte der Bundesrat mit.
Die Befreiung von der EEG-Umlage für Bestandsanlagen bei der Eigenversorgung lief Ende 2017 aus. Die Europäische Kommission hat sie im Dezember vergangenen Jahres durch eine neue beihilferechtliche Genehmigung verlängert. Davon ausgenommen sind jedoch Anlagen ab einer Leistung von zehn Kilowatt, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden. Für diese bislang ebenfalls privilegierten Anlagen ist deshalb seit dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage zu zahlen. Aktuell sind das 6,792 Cent je Kilowattstunde - rund vier Cent mehr als bis Ende 2017.
Für die Betreiber habe dies erhebliche finanzielle Folgen, erklärten die Länder. Die Bundesregierung solle ihre Gespräche mit der Kommission deshalb zügig fortsetzen, um Brüssel zum Umdenken zu bewegen und so den Betroffenen die erforderliche Rechtssicherheit und wirtschaftliche Grundlage zu gewährleisten, heißt es in der Entschließung. Darüber hinaus hält der Bundesrat eine zügige Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere des KWK-Gesetzes für erforderlich. Dies sei die Voraussetzung, um die vorhandenen Energieeffizienzpotenziale durch KWK kostengünstig zu nutzen.