Satzungsmuster Entgelt Abwasser - Korrektur


Zur jüngsten Fortschreibung der Entgeltsatzung Abwasser wurde noch eine Korrektur in § 23 Abs. 6 vorgenommen. Diese betrifft die Absetzung bei Messung der abzugsfähigen Wassermengen und den (nicht mehr zulässigen) Mindestbezug von 15 cbm je Haushaltsangehöriger. Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt/W. Wir bitte um Beachtung. Das korrigierte Satzungsmuster kann unter Service/Musterdokumente als Word-Dokument oder als PDF heruntergeladen werden.