AöW warnt vor Privatisierungsdruck durch EU-Japan-Abkommen


Obwohl es eine Reihe von Schutzbestimmungen auf nationaler und EU-Ebene für die kommunale Selbstverwaltung und für die Wasserwirtschaft in öffentliche Hand als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge gebe, würden diese durch derartige Handelsabkommen „durch die Hintertür“ immer öfter unterlaufen und über die Entscheidungsträger der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hinweg ratifiziert – beim EU-Japan-Abkommen als „EU-only“ sogar ohne Entscheidung der Bundesländer und sogar ohne den Bundestag, heißt es in der aktuellen Stellungnahme der AöW zu dem Abkommen.


Die AöW fordert im Einzelnen unter anderem die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen. Das Vorsorgeprinzip sei nicht nur ein grundlegendes Prinzip für Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland, sondern auch für die öffentliche Wasserwirtschaft. Dies müsse ausdrücklich und wirksam in dem Handelsabkommen abgesichert sein. Bisher ist dies im EU-Japan-Abkommen nicht zu erkennen. Des Weiteren fordert die AöW einen ausdrücklichen Vorbehalt für den Bereich Abwasser, soweit keine Positivliste zur Anwendung komme.