UBA: Grenzwerte bis zum vollständigen Ende der Klärschlammdüngung fortschreiben


Grundsätzlich sollten dem UBA zufolge Schadstoffe aus dem Klärschlamm wirksam ausgeschleust werden, indem etwa Einleitern mit hohen Gesundheitsrisiken wie Krankenhäuser vom kommunalen Abwassersystem abgekoppelt würden. Die hygienischen Anforderungen an Klärschlamm, der noch auf landwirtschaftlichen Flächen oder bei landschaftsbaulichen Maßnahmen verwertet werden darf, sollten nach Auffassung des Umweltbundesamtes weiterhin überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden. Hierbei könnte ein nicht auszuschließendes Risiko einer Ausbreitung von Krankheitserregern und Antibiotikaresistenzen durch eine weitergehende Klärschlammbehandlung  in Form von Hygienisierungsmaßnahmen minimiert werden.


Die Abwasserbehandlung sollte nach den Vorstellungen der Behörde weitgehend auf Verfahren umgestellt werden, die eine Phosphorrückgewinnung unterstützen, etwa auf eine biologische Phosphorelimination und Reduzierung der Eisenfällung, da dabei das Recyclat über eine schlechte Nährstoffverfügbarkeit verfüge. Die Mono-Verbrennungskapazitäten sollten dagegen weiterhin sinnvoll ausgebaut werden. Dabei seien Konzepte zu entwickeln, die sowohl die Phosphorrückgewinnung als auch Aspekte der Energieeffizienz, wie beispielsweise die Transportwege und die Abwärmenutzung, berücksichtigten.


Eine Mitverbrennung von Klärschlämmen in Kohlekraft- und Zementwerken sowie in Abfallverbrennungsanlagen sollte, wenn zuvor der Phosphorgehalt ausreichend abgereichert werden konnte oder für phosphorarme Klärschlämme, weiterhin genutzt und der Entwicklung künftig verfügbarer Kapazitäten angepasst werden, heißt es weiter.


Die Entwicklung und insbesondere die großtechnische Umsetzung von aussichtsreichen Phosphorrückgewinnungsverfahren sollte weiterhin, z. B. durch finanzielle Unterstützung aus Förderprogrammen, unterstützt werden, fordert das UBA. Dabei gelte es, den neuartigen Düngemitteln aus oder mit zurückgewonnenem Phosphor bei guter Qualität den Zugang zum Markt zu erleichtern, etwa durch das Ende der Abfalleigenschaften.


Die rechtlichen Anforderungen zur Rückgewinnung sollten dem Umweltbundesamt zufolge sukzessive fortgeschrieben werden, um einen hohen Anteil an rückgewonnenem Phosphor aus relevanten Stoffströmen zu sichern und langfristig einen vollständigen Ausstieg aus der bodenbezogenen Verwertung zu ermöglichen.


Die Broschüre „Kläraschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland“, herausgegeben vom Umweltbundesamt (UBA), steht auf  www.umweltbundesamt.de im Bereich Publikationen als Download zur Verfügung.