Das fordert die italienische Europaabgeordnete und Berichterstatterin Simona Bonafè in ihrem Berichtsentwurf zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über die Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von Wasser. Damit soll der Nutzen aus der Wiederverwendung von Wasser gesteigert werden, schreibt Bonafè in dem Bericht. Generell sei es notwendig, die Rechtsvorschriften klarer zu gestalten, insbesondere in Bezug auf Definitionen, Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen beteiligten Stellen und auf das Risikomanagement.
Die Kommission hatte ihren Vorschlag im Mai vorgestellt (EUWID 23.2018). Nach dem Willen der Brüsseler Behörde soll gereinigtes Abwasser in Zukunft für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen genutzt werden können. Für Landwirte soll es möglich werden, nicht trinkbares Abwasser bestmöglich zu nutzen, allerdings müssen europaweite Mindeststandards eingehalten werden. So soll der Wasserknappheit in manchen EU-Mitgliedstaaten begegnet werden. Bonafè erklärte, sie unterstütze die Notwendigkeit einer Verordnung zur Festlegung einheitlicher Kriterien auf EU-Ebene für die Wiederverwendung von kommunalem Abwasser. Der Vorschlag sei ein nützliches Instrument, um die Sicherheit und eine verstärkte Aufbereitung von Wasser zu Wiederverwendungszwecken zu gewährleisten.
Es sei jedoch wichtig, die Wiederverwendung nicht nur auf die landwirtschaftliche Bewässerung zu beschränken, sondern sie, wie es bereits in einigen Mitgliedstaaten der Fall ist, auf die öffentliche Bewässerung, etwa von Grünflächen oder Golfplätzen, und ökologische Zwecke, wie die Bekämpfung des Eindringens von Salzwasser oder die Aufrechterhaltung eines minimalen ökologischen Abflusses in Oberflächengewässern, auszuweiten. Zu diesem Zweck sollten diese Verwendungen unter die strengen Parameter der Klasse A fallen. Für die Wiederverwendung im Industriebereich solle es keine einheitlichen Parameter geben. Diese Wiederverwendung sollte auf nationaler Ebene jedoch auf der Grundlage von Einzelfällen gefördert und geregelt werden.
Generell bedürfe es einer genaueren Definition des Unterschieds zwischen behandeltem Wasser, d. h. Wasser, das gemäß der Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG behandelt wird, und aufbereitetem Wasser, das in den Geltungsbereich der geplanten Verordnung falle, betont die Berichterstatterin. Zudem sei es notwendig, die wichtigsten Akteure zu definieren, die an der kommunalen Abwasserbehandlung beteiligt sind. Aus diesem Grund sollte neben dem Betreiber der Kläranlage, dem Betreiber der Rückgewinnungsanlage und dem Nutzer auch die Rolle des Netzbetreibers definiert und geregelt werden. Wichtig seien auch Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, die das nutzbare Wasser-Einsparpotenzial und das Kontrollsystem, das die Unbedenklichkeit des aufbereiteten Wassers garantiert, hervorheben.
Bonafè unterstützt laut ihrem Bericht die Forderung nach einem Risikomanagementplan für die Wiederverwendung von aufbereitetem Wasser, ist aber der Ansicht, dass diese Aufgabe von der zuständigen Behörde koordiniert werden sollte, die eine genauere und unabhängigere Bewertung der gesamten Wasserversorgungskette vornehmen kann. Was die Mindestqualitätsanforderungen für aufbereitetes Wasser betrifft, stimmt der Berichterstatter den von der Kommission auf der Grundlage der von der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, JRC) vorgeschlagenen Parametern zu, hält es jedoch für notwendig, einen weiteren Parameter für Salmonellen hinzuzufügen, um eine noch größere Lebensmittelsicherheit für die Bürger zu gewährleisten.
Als bedauerlich bezeichnet Bonafè, dass harmonisierte Vorschriften für die Wiederauffüllung von Grundwasserleitern nicht in den Geltungsbereich des Kommissionsvorschlags aufgenommen wurden. Aus diesem Grund fordert sie, dass in einem Review-Prozess fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung die Möglichkeit eingeräumt wird, einen Legislativvorschlag zu diesem Thema vorzulegen. Darüber hinaus wird die Kommission in dem Bericht gebeten, die Notwendigkeit einer spezifischen Verordnung über die indirekte Wiederverwendung zu prüfen.
Nach Daten der Kommission liegt das jährliche Potenzial für die Wiederverwendung von Wasser bis 2025 bei etwa 6,6 Milliarden Kubikmetern, verglichen mit derzeit 1,1 Milliarden Kubikmetern. Um dieses Potenzial zu heben, seien Investitionen von weniger als 700 Mio. Euro erforderlich. Dadurch könnte über die Hälfte der Gesamtwassermenge aus EU-Kläranlagen, die theoretisch für die Bewässerung zur Verfügung steht, wiederverwendet werden, wodurch mehr als fünf Prozent der direkten Entnahme aus Deponie- und Grundwasserkörpern vermieden würden.