Die vollständige Fassung der Kommunalrichtlinie finden Sie unter diesem Link.
Zu den neuen Förderschwerpunkten zählen unter anderem eine Reihe wasserwirtschaftlicher Maßnahmen wie
- Potenzialstudien
- Klärschlammverwertung im Verbund
- Erneuerung der Belüftung
- Erneuerung von Pumpen und Motoren
- Neubau einer Vorklärung und Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung
- Verfahrenstechnik
- Energieeffiziente Aggregate (Einzelkomponenten) in der Trinkwasserversorgung
- Systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung
Die Förderquote beträgt regelmäßig 30% Zuschuss. Drittmittel sind zulässig, somit eine Kofinanzierung mit der Landesförderung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft.
Insofern lohnt es sich, bei anstehenden Maßnahmen die Fördermöglichkeiten nach der neuen Kommunalrichtlinie zu prüfen, bevor ein Maßnahmebeginn vorgenommen wird.
Die Antragsfenster sind 1. Januar bis 31. März 2019 sowie 1. Juli bis 30 September 2019
Die Antragsstellung erfolgt beim Projektträger Jülich über Portal „Easy Online“.
Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK, direkter Link) berät Sie zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangeboten im kommunalen Klimaschutz.
Sie können sich zur Beratung auch gerne an die Energieagentur Rheinland-Pfalz wenden.
Ansprechpartner dort ist Dr. phil. Tobias Woll (eMail: tobias.woll@energieagentur.rlp.de).