Mitte September 2018 trat eine Änderung des Energiesteuergesetzes und der zugehörigen Durchführungsverordnung mit Rückwirkung zum 01.01.2018 in Kraft, die u.a. Auswirkungen auf die Besteuerung der Verwendung gasförmiger Kohlenwasserstoffe aus Klär- und Faulgasen hat.
Die aktualisierten Informationen finden Sie hier.