Bayern weitet Härtefallförderung für Wasser- und Abwasserleitungen aus


Zur Vermeidung von unzumutbaren Belastungen der Bürger bei der Sanierung bestehender Trink- und Abwasseranlagen unterstütze die bayerische Staatsregierung die Kommunen bereits seit Anfang 2016 in besonderen Härtefällen mit einer Härtefallförderung, so das Landesumweltministerium. Dafür stünden pro Jahr bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung. Die Härtefallschwellen würden jetzt so weit abgesenkt, dass noch mehr Gemeinden einen Förderantrag stellen könnten. Dabei profitieren insbesondere Räume mit besonderem Handlungsbedarf.


Dem Ministerium zufolge sollen außerdem in Zukunft auch inner- und interkommunale Lösungen gefördert werden. Um der aktuellen Baupreisentwicklung Rechnung zu tragen, würden die Förderpauschalen bei teuren Maßnahmen angehoben. Auch eine Deckelung der Zuwendungen entfällt künftig den Angaben zufolge. Die neuen Richtlinien (RZWas 2018) sollen zum 1. November 2018 in Kraft treten. „Wir kommen damit dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land einen weiteren Schritt näher“, sagte Huber. 


Die bayerischen Gemeinden haben nach Angaben des Landesumweltministeriums in den vergangenen 70 Jahren über 35 Milliarden Euro in Abwasseranlagen investiert. Der Freistaat habe diese Maßnahmen mit über 9 Milliarden Euro unterstützt.