Dient der Einmalbeitrag bzw. Baukostenzuschuss für den Erstanschluss eines Grundstücks an die öffentlichen Abwasseranlage (im Streitfall ein Mischwasserkanal, gilt analog aber für andere Systeme gleichermaßen) zur Finanzierung der öffentlichen Abwassereinrichtung, kann der Grundstückseigentümer diese Kosten nicht als begünstigte Handwerkerleistung nach § 35a EStG geltend machen. Das hat der BFH abschließend entschieden (Urteil vom 21.02.2018 - VI R 18/16). Begründung: Anders als bei der Haus- bzw. Grundstücksanschlussleitung fehlt es hier am räumlich-funktionalen Zusammenhang, um eine "haushaltsnahe" Leistung annehmen zu können.